Vielen Dank für die schnellen, vielen und guten Antworten! Manchmal sieht man ja bekanntlich den Wald vor lauter Bäumen nicht...
Natürlich freue ich mich noch über viiiiele weitere Nachrichten (:
Vielen Dank für die schnellen, vielen und guten Antworten! Manchmal sieht man ja bekanntlich den Wald vor lauter Bäumen nicht...
Natürlich freue ich mich noch über viiiiele weitere Nachrichten (:
.Hallo :)
Also das ist ganz einfach:
Du meldet dich am 1. Tag der Gesundheit persönlich in deiner Agentur für Arbeit arbeitslos oder am 1. Tag nach der Aussteuerung der Krankenkasse.
außerdem wird dein Alg nach dem letzten verdientem Geld berechnet, nicht nach dem Krankengeld.
Liebe Grüße
Wie lange ging dein Abi? Warst du nach der Ausbildung schon mal Arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldetß
Na also das Sozialamt hat da mal GAR NICHTS mit zu tun! Wenn dann evtl. das JobCenter,
LG
Hallo,
also am Besten gehst du zum Träger, da die Agentur die Rückmeldung immer vom Träger bekommt, wer da ist und teilnimmt oder nicht. Widerspruch kannst du noch keinen einlegen, da es sich hier "nur" um vorläufige Zahlungseinstellung handelt und noch kein Sperrzeitbescheid erstellt wurde.
LG
Hallo,
erstmal: eine Erstausstattung gibt es nur vom Jobcenter nicht von der Agentur. Beim JC kommt es darauf an, wieso du eine Erstausstattung brauchst?