Hab auch Mal was mitgehen lassen und es danach sehr bereut
kommt darauf an wie alt du bist unter 14 bist du Strafunmündig was jedoch nicht bedeutet das es keine Konsequenzen gibt
Wenn du über 14 bzw schtrafmündig bist bedeutet dass das du je nach Wert des Gegenstandes eine gewisse Strafe bekommst welche auch die Gefängnis Strafe sein kann (für jugendliche)
Würde wenn ich du wäre ich nie wieder da wieder hin gehen
Die können die Überwachungskameras absuchen und dann das finden und dann dein Gesicht identifizieren...
"Diebstall" wird dann im schlimmsten Falle in dein führungszeugniss geschrieben (das ist das was du deinem Arbeitgeber zeigen musst wenn du dann mal bei einem Vorstellungsgespräch bist)
Diebstall ist etwas sehr schlimmes nachdem das in deinem führungszeugnis steht kannst du weder artzt Anwalt... Werden bzw große Positionen wie der CEO einer Fabrik...
Wie gesagt habe ich das auch Mal gemacht danach nur wieder vor allem ist das eine furchtbare Erfahrung in deinem Leben
Habe danach 2 Jahre Hausverbot bekommen