eine idee wärs, wenn du ein brief in verschiedene anstalten deines bundeslandes schreibst. wenn der brief zurück kommt, ist er nicht da, wenn nicht, ist er wahrscheinlich in der JVA. oder du rufst die verschiedenen anstalten an und versuchst dich für einen besuch anzumelden. wenn er nicht da ist, sagen sie dir ja das er nicht da ist (ist auch den bediensteten gesetzlich erlaubt). wenn er da ist, sagen sie dir entweder das sie keine auskunft geben können, oder versuchen dir ein besuchstermin zu geben.
arbeite selber in einer JVA. auf meine station kam ein gefangener den ich aus der bundeswehrzeit kannte. hab das natürlich gemeldet. der gefangene blieb trotzdem für die ganze haftzeit auf meiner station. ähnliche situationen hab ich auch von anderen kollegen mit bekommen. kommt also immer drauf an was die anstaltsleitung entscheidet, und wie dein verhältniss zu deinem schwager ist. wenn dein schwager meldet, das er mit dir kaum ein wort gewechselt hat, und deine geschwister kaum kontakt zu dir haben, kanns durchaus sein, das du trotzdem da bleibst.
also zum einen ist man nicht schließer, sondern ein beamter im allgemeinen vollzugsdienst. zum anderen, hafträume zu und aufmachen ist nicht die hauptaufgabe von diesen beamten sondern eher das nebensächliche. was du allerdings wirklich brauchst, ist durchhaltevermögen, eine gewisse innere ruhe und menschenkenntnis. musst dich oft mit gefährlichen bzw sehr schwierigen gefangenen rumplagen. das gesetz besagt das diese beamten den gefangenen behandeln sollen, dementsprechend führst du sehr oft gespräche mit ihnen und versuchst (soweit möglich) ihnen ein straffreies leben nach der haft nahezulegen. demnach solltest du auch nicht auf den kopf gefallen sein.^^
du musst mal die gesetzlichen grundlagen lesen, die sind in jedem bundesland anders. falls du aus bayern kommt kann ich dir da behilflich sein. das man erst nach 18 monaten in den OVZ kommen kann stimmt nicht so ganz. in bayern kann man schon (theoretisch) am ersten tag in den offenen vollzug kommen. lies mal den Art. 10 BayStVollzG und die Verwaltungsvorschriften dazu, vielleicht helfts dir weiter. aber wie gesagt, es ist von bundesland zu bundesland anders.
also wie es genau in hessen ist weiss ich jetzt nicht, kanns dir aber sagen wie es in bayern mit der JVA ausschaut. es werden jedes jahr welche eingestellt (z.B. für den allgemeiner vollzugsdienst ca. 120, mittlerer werkdiest ca. 30, verwaltungsdienst ca. 30, u.a.). musst dann ein paar test gut überstehen (auf die paar stellen kommen etwa 3.000 bewerber) und dann darfst du die ausbildung mitmachen. wird in hessen wahrscheinlich auch so in etwa sein. und die haben immer bedarf, da jedes jahr viele in pansion gehen, aufhören, oder was weiss ich noch. hoffe die antwort hilft dir weiter^^
es kommt drauf an für was du dich bewerben willst. verwaltung oder allgemeiner vollzugsdienst, gehobener oder mittlerer dienst. ich kanns dir vom allgemeinen vollzugsdienst sagen, da sind dieses jahr um die 120 leute eingestellt worden, und es gab um die 2.000 bewerber dafür. kannst aber auch mal beim justizministerium anrufen, vielleicht geben sie dir ja die auskunft^^
tach auch also ich hab heut ebenfalls ein schreiben bekommen: Gerichtliches Mahnverfahren habe jetzt schon des öffteren gelesen das man da einfach nicht zahlen soll und gar nicht drauf reagieren soll. nur stellt sich mir hier die frage: soll ich einen anwalt einschalten oder zum verbraucherschutz gehen, oder einfach weiter ignorieren?? hier auch noch ein link wenn ihr dazu was lesen wollt: My-Downloads abzocke!Hilffffffffffe