Ich bin Uni-Absolventin, arbeitssuchend und auch bei der Agentur für Arbeit arbeitlos gemeldet. Meine Frage: Muss ich diese sogenannten Vermittlungsgespräche trotzdem wahrnehmen, obwohl ich keinen Anspruch auf ALG habe? Laut SGB 3 § 309 Abs. 1 muss ich mich nur persönlich melden, wenn ich einen Anspruch auf dieses habe. Meine bisherigen Vermittlungsgespräche waren bisher nicht hilfreich, um nicht zu sagen völlig sinnlose Zeitverschwendung! Es findet hier keinerlei Beratung oder anderweitige Unterstützung statt, auch Vermittlungsvorschläge erhalte ich nur sporadisch bis gar keine. Und wenn dann nur solche, auf deren Stellenanzeige ich mich bereits Tage vorher schon beworben habe...

Ich beantrage jedoch eine Erstattung meiner Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen. Kann mir diese verweigert werden, wenn ich meine Vermittlungsgespräche nicht wahrnehme?

Ich danke für eure hilfreichen Antworten.

MfG