Hallo,

wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, zahlt sie bei allen Krankheiten und Unfällen, wenn ärztliche Behandlung erforderlich. Ausnahme sind Arbeitsunfälle (hier zählen auch Schulunfälle dazu).

Den Unfallfragebogen braucht die Krankenkasse, um feststellen zu können, ob eben nicht vorrangig ein anderer Träger, wie zb. die ges. Unfallversicherung zuständig ist oder ob es sich um einen Haftpflichtschaden (Unfallverursacher ist ein Dritter) handelt. Denn dann würde die Krankenkasse zwar die Kosten zahlen, sich diese aber über die Haftpflichtversicherung des Schädigers wieder erstatten lassen.

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Meine Frau hat auch noch ihren alten Namen im Führerschein. Nach Auskunft bei der Zulassungsstelle ist es auch nicht zwingend notwendig, ihn zu ändern. Denn der Führerschein ist kein Ausweisdokument, sondern nur eine Fahrerlaubnis. Gilt also grundsätzlich nur in Verbindung mit dem Personalausweis.

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Als erstes würd ich mit diesem PC, wo die Trojaner drauf sind, nicht mehr ins Internet gehen, weil Du gefährdest da alle anderen User. Trojaner verbreiten sich gefährlich schnell.

Als zweites einfach neu aufsetzen. Dann ist alles was gefährlich ist, weg.

Ansonsten empfehle ich Dir www.trojaner-board.de

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Nun das Narkoserisiko ist bei einer Vollnarkose halt höher wie bei einer Lokalanästhesie. Andererseits sind vier Zähne auf einmal schon heftig. Daß Du da bei Bewußtsein bist, ist nicht mal das Problem, weil spüren wirst Du so oder so nix davon. Da Dir der Zahnarzt offensichtlich zu einer Lokalanästhesie geraten hat, gehe ich davon aus, daß es kein schwieriger Eingriff sein wird.

Wegen dem Fahren....das würd ich mir nicht antun, entweder übernachten oder abholen lassen.

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Hallo,

für den Kurantrag Deines Kindes gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Du stellst einen Antrag auf Kinder-Heilverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. (Adresse findest Du im Internet)

2) Du stellst einen Antrag auf Kinderkur bei der Krankenkasse der Mutter. Unter Umständen brauchst Du hier jedoch einen sog. Einleitungsbogen des behandelnden Kinderarztes.

Dann gibt es noch eine dritte Möglichkeit, die der Mutter bzw. Vater/Kind-Kur. Hier ist allerdings das Elternteil im Vordergrund. (zb. bei Alleinerziehenden, wenn die oder der Erziehende quasi mit der Erziehung überfordert ist - nennt sich dann die sog. psychosoziale Konfliktsituation)

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In welchem Bundesland? Frag am besten mal bei den entsprechenden Berufsverbänden nach bzw. bei der Gewerkschaft.

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Über welchen Geldbetrag handelt es sich? Und wann ist die Urlaubsreise geplant?

Je nachdem würden sich Freizeitarbeiten anbieten, um das Geld zu verdienen. Du kannst Ihr ja dabei helfen, dann ist der Verdienst doppelt.

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Kommt auf Deine Tochter drauf an. Wie reif ist sie? Wie ist ihre Freundin? Ist noch jemand dabei, der älter ist? Wer sind die Freunde, wo sie übernachten? Hast Du ein gutes Gefühl dabei?

Diese Fragen sind zu klären, und dann kannst Du entscheiden.

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Von daheim ausziehen DÜRFEN darfst Du grundsätzlich ab 18. Es gibt zwar Ausnahmen, die das eher ermöglichen. Das geht dann nur übers Jugendamt, wenn zb. die Familien zerrüttet sind. Die Folge wäre dann jedoch, daß Du in eine Art "Betreutes Wohnen für Jugendliche" kommst.

Die andere Frage ist die der Finanzierbarkeit. Eine eigene Wohnung und damit eigener Haushalt kostet etliches Geld, das muß man erstmal haben.

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