Hausarbeit Strafrecht AT?
Hallo, ich schreibe eine Hausarbeit im Strafrecht AT und komme ins 2. Semester. Im Bearbeitervermerk steht, dass man die Seitenzahl von 25 nicht überschreiten darf. Mein Gutachten ist 18 Seiten lang, ich bin aber der Auffassung, dass ich alles abgehandelt habe. Bisher haben alle Hausarbeiten die ich mir angeschaut habe die Vorgaben im Bearbeitervermerk voll ausgereizt sei es Zeichen- oder Seitenmäßig. Kann man die Hausarbeit auch mit ,,7 Seiten zu wenig‘‘ bestehen, bzw. fällt das negativ auf?