Ich hab falsch gehandelt

Unabhängig von der Rechtslage, davon hab ich auch keine Ahnung, macht man sowas nicht. Du hast Dich damit auf die gleiche Stufe wie Deine Ex-Freundin gestellt.

Du fandest es doch auch nicht toll, dass Sie Dich beleidigt hat. Ich halte von dem Spruch "gleiches mit gleichen" nichts.

Auch wäre Deine Ex-Freundin sicher "angepisster", wenn Du garnicht reagiert und Sie links liegen lassen hättest.

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Weil Arbeit im wirtschaftlichen Sinne nur vorliegt, wenn mit dieser Tätigkeit unmittelbar eine Einkommenserzielung angestrebt wird.

Frau P. tut das nicht, daher auch kein Produktionsfaktor Arbeit.

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Bei einer Wildbiene sucht die nen Platz, wo die Eier reinlegen und das Loch zukleistern.

Ist doch schön, brauchst Du kein Tischler mehr^^

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Es gibt dort mehrere Programme.

In Programm der Vermittlung (Lebenslauf etc) werden schon relativ früh gelöscht, wenn man nicht mehr im Leistungsbezug ist.

Die Leistungsakten erst nach 10 Jahren.

Sofern Forderungen vorhanden sind, verlängert sich das natürlich dementsprechend

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