Also meine war zwar vor einigen Jahren, aber es war bei mir nicht schlimm. Hatte auch Angst gehabt. Meines Erachtens unberechtigt.

Gute Besserung

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Ich hab falsch gehandelt

Unabhängig von der Rechtslage, davon hab ich auch keine Ahnung, macht man sowas nicht. Du hast Dich damit auf die gleiche Stufe wie Deine Ex-Freundin gestellt.

Du fandest es doch auch nicht toll, dass Sie Dich beleidigt hat. Ich halte von dem Spruch "gleiches mit gleichen" nichts.

Auch wäre Deine Ex-Freundin sicher "angepisster", wenn Du garnicht reagiert und Sie links liegen lassen hättest.

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Weil Arbeit im wirtschaftlichen Sinne nur vorliegt, wenn mit dieser Tätigkeit unmittelbar eine Einkommenserzielung angestrebt wird.

Frau P. tut das nicht, daher auch kein Produktionsfaktor Arbeit.

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Sie lockert aktuell (22.4.20) zu viel.

Wir haben vor den ganzen Beschränkungen schon gesehen, dass sich viele nicht an "Empfehlungen" halten. Leider stelle ich auch immer wieder fest, dass viele es nicht ernst nehmen und oft denken "ach mir passiert doch nichts...".

Das die Wirtschaft angekurbelt werden muss ist auch in Ordnung. Leider lockert die Regierung zu viel. Ich hab die Befürchtung, dass wir nochmals einen hohen Anstieg dadurch erhalten werden. Dann stehen wir wieder am Anfang.

Ich hoffe nur, dass alle Bürger in Deutschland weiterhin oder endlich aufpassen und Gesund bleiben.

PS: Die Regierung ist sich leider selbst nicht einig und halten sich teilweise auch nicht daran. Sage nur Vorbildfunktion Herr GESUNDHEITSMINISTER SPAN.

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Bei einer Wildbiene sucht die nen Platz, wo die Eier reinlegen und das Loch zukleistern.

Ist doch schön, brauchst Du kein Tischler mehr^^

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Hallo,

wichtig wäre noch weitere Fragen. Bist du offiziell Krank geschrieben?

Hast Du vor deiner Krankheit gearbeitet?

Wenn Du vor deiner Krankheit gearbeitet hast, müsstest Du bei der langen Krankheitszeit schon Krankengeld bekommen haben oder vllt. noch bekommen.

Sobald die ausläuft (Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug) muss Du zur Agentur für Arbeit und Arbeitslosengeld beantragen. Ist dann so hoch wie Krankengeld.

Dort wird Deine Gesundheit nochmals getestet... und ein Rehaantrag gestellt. Solltest Du unter 3h/Tag nicht mehr arbeiten können wird der Rehaantrag bei der Rente zum Rentenantrag (erwerbsminderung).

Sollte die alles nicht zutreffend sein, solltest Du einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter stellen.

Wenn dieser bewilligt worden ist, wird die Arbeitsvermittlunf schauen ob du fähig bist zu arbeiten. Wenn nein, dann wird ein ärztliches Gutachten eingeleitet. Je nach Ausgang bekommst Du weiterhin ALG II oder mündest in die Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung nach dem SGB XII.

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Es gibt dort mehrere Programme.

In Programm der Vermittlung (Lebenslauf etc) werden schon relativ früh gelöscht, wenn man nicht mehr im Leistungsbezug ist.

Die Leistungsakten erst nach 10 Jahren.

Sofern Forderungen vorhanden sind, verlängert sich das natürlich dementsprechend

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