Noch ist aber keine Nachfrage da. Kann ich es auch später anmelden wenn es erstmal läuft? Wie sollte aber dann die rechnungen aussehen ? Hätte ya dann am anfang noch keine steuernummer???

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Leider ist es meines Wissens nicht möglich

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Festgeregelte Arbeitstage und -zeiten in einem "Werkstudentenvertrag"

Hallo zusammen,

Ich habe bis jetzt in einem Unternehmen gearbeitet wo ich vertraglich maximal 20 Std. arbeiten durfte so stand es auch drin aber keine festen Tage und keine festen Wochenstunden gesetzt wurden. Dieser Vertrag war aus meiner Sicht wirklich ein Werkstudentenvertrag mit einer Teilzeitbeschäftigung völlig normal völlig legitim.

Nun wechsele ich aber bald das Unternehmen und jetzt gibts da schon erste Probleme.

Erstens der Vertrag ist ein ganz normaler Arbeitnehmervertrag mit Teilzeitbeschäftigung, zweitens die wöchentliche Arbeitszeit war von vorne rein auf keine 20 sondern 19 Stunden regelt. Dieser wurde sogar durch festgesetzte Tage und auch feste Zeiten runtergesetzt auf 16 Stunden, weil man eh nie solange anwesend sein kann was ich durchaus an meinem ersten Platz mehrmals geschafft habe. Dieser Vertrag hat einen Klausel der besagt, dass ich eine Strafe in Höhe vom Bruttomonatslohn zahlen muss, wenn ich an diesen Zeiten und Tagen nicht anwesend bin. ( Flexible Arbeitszeiten sind im Unternehmen machbar das alles wäre nur formell, bin aber sehr wahrscheinlich dran wenn ich aufeinmal anfange die Arbeitszeiten und Tage zu ändern, dann glaube ich nämlich dass es ganz schnell nicht mehr formell ist und ich eine Strafe zahlen darf ;) Guter Trick einfach mal mündlich etwas behaupten was nicht schriftlich festgesetzt wird.

Jetzt frage ich mich bei der ganzen festsetzerei wo die Flexibilität bleibt da ich am ersten Platz wirklich jede Woche selber entscheiden konnte welche Tage und wie viele Stunden ich arbeiten konnte. Flexible Arbeitszeiten waren in der Ausschreibung übrigens drin.

Zu dem macht mich stutzig dass es kein Werkstudentenvertrag wortwörtlich ist. Nach eigenen Recherchen ist man als normaler Arbeitnehmer nämlich dazu verpflichtet diese Tage und Zeiten einzuhalten als ein Werkstudent die wöchentliche Arbeitszeit zwar festgelegt wird bzw. Termine zu Abgaben und die Zeiten sind planbar nach Lust und Laune und das ganze ist bestimmt auch nicht mit einer Strafe verbunden.

Ich wollte bestimmt keine normale Arbeitnehmer Tätigkeit mit Teilzeit sondern eine Werkstudenten Tätigkeit. Stellenausschreibung war für Werkstudenten (m/w).... ausgelegt. Die erste Seite beider Verträge verrät auch schon alles.

Vergleiche:

Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag für Werkstudenten

nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt nachfolgend "Werkstudent" genannt

maximal 16 Std mit Tagen mittwochs 8 Std. , donnerstags 8 Std.

maximal auf 20 Std wöchentlich, Grund hierfür ist das im Vordergrund stehende Studium.

Versteht ihr?

So, Wie sieht ihr das ? Sollte ich unterschreiben oder nicht ?

Darf man überhaupt in einem "Werkstudentenvertrag" , der gerade nicht wirklich einer ist, feste Zeiten und Tage festsetzen?

Und was hat es sich eigentlich mit 19 Std. auf sich ? Wieso nicht 20 sondern 19?

Erklärung vom Unternehmen: Das ist bei UNS so.... Hmm aha ok .

Mein erster Platz war übrigens ein Konzern jetztige der es wird bzw. nicht, eine AG.

Schöne Grüße

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Keine ideen ?

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Rechtsanwaltwechsel kostet das was bei gewährter Prozesskostenhilfe?

Hallo Leute,

Undzwar bei einem Fall wurde mir ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der durch diese Prozesskostenhilfe durch den Staat finanziert wurde.

Jedoch war ich mit diesem Verteidiger nicht ganz zu frieden. 2 Jahre ist es mittlerweile her und der Verteidiger bringt mich in meinem Fall nicht mal ansatzweise weiter.

Nun wollte ich einen anderen Anwalt selber beauftragen den Fall zu übernehmen, natürlich auch wieder mit Prozesskostenhilfe.

Beim ersten Termin hat er gemeint, dass der Wechsel vom Pflichtverteidiger nicht einfach sei und das immer nicht zugestimmt wird durch die Staatanwaltschaft. Hat er mir halt die Gründe erklärt und hat gemeint dass man es versuchen könnte.

Er hat auch erwähnt dass bei Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft, er durch Staat finanziert wird.

Wenn nicht , hätte ich die möglichkeit ihn als 2. Anwalt einzustellen, jedoch muss ich für die Kosten selber aufkommen. Ausdrücklich habe ich die zweite Möglichkeit abgewiesen , weil ich die finanziellen Mitteln nicht dazu habe.

Er wollte dann dass ich irgwelche Vollmachtschreiben unterschreibe damit wir das mit Übernahme mal versuchen.

Nach paar Tagen kam ich mit paar anderen Unterlagen vorbei. habe ihm alles mitgegeben was er von mir wollte, Vollmacht usw.

An dem Tag hat er auf einmal erwähnt was wir mit den Kosten machen. Daraufhin meinte er ja der alte Anwalt wurde schon in Höhe von 480 € bezahlt und viele andere sachen und dass der Staat diesen Betrag nicht nochmal zahlt und so weiter. Zumindest habe ich das so verstanden ob er das auch wirklich so gemeint hat weiße ich nicht. Ich müsse jetzt diesen Betrag an ihm bezahlen, ich natürlich unter schock ist ja gerade nicht wenig. Dann war ich im Schockzustand und natürlich nicht mehr richtig wahrnehmen können was er so meinte. Auf jeden fall habe ich Ratenzahlung vereinbart.

Aufm Weg nach Hause denke ich mir, die ganze Zeit , hä was sind das für kosten , er hat doch bis jetzt noch gar nichts gemacht.

Auf jeden Fall im bekannten Kreis nachgefragt die auch mal Anwalt gewechselt haben usw. Jeden denn ich gefragt habe haben geantwortet dass sie nicht mal ein Cent bezahlt haben weil das eh durch diese Prozesskostenhilfe übernommen wird.

Gestern dort angerufen, habe darauf bestanden einen Schreiben fertig zu stellen bzw. eine Rechnung wie diese Kosten entstanden worden sind, damit ich woanders nachfragen kann.

Heute wurde ich von der anderen Sekräterin angerufen mit der Mitte dass ich die erste Rate sofort bezahlen.

Auf jeden Fall ist die jetztige Situation so. Dieser Anwalt hat Antrag auf Akteneinsicht gestellt dadurch sind ihm Kosten enstanden und diese 480 € soll angeblich Kosten von dieser Sache plus noch anderen Sachen sein.

Was ich aber nicht verstehe der Antrag auf Beiordnung läuft noch. Wenns nicht zugestimmt wird, dann ist ja das Geld weg sozu

Warum wartet man nicht erst auf Beiordnung und stellt dann ein Antrag auf Akteneinsicht. Können sie diese Kosten mir in Rechnung stellen?

Bitte um eure Hilfe

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So Leute, Ich war heute bei dem Anwalt. Es ist komplett was anderes dabei herausgekommen. Angeblich soll diese 480 € die Kopierkosten für die Akte sein.Weil der alte für diese Aktion bezahlt wurde durch die Stadt wird es nicht das zweite mal übernommen. Es wird auch nicht zurück erstattet wenn kostenhilfe gewährt wird. 480 € nur fürs kopieren wow. Es ist zwar 1500 Seiten Akte aber trotzdem kann es unmöglich soviel kosten. Ja warum haben sie es am anfang nicht erwähnt habe ich gefragt, da konnte er nix mehr sagen war sauer. Jetzt folgt sehr wahrscheinlich eine Mandatskündigung. Meine Anweisung war klar und deutlich. Die Entscheidung der Beiordnung steht noch aus umd er ist schon dabei die Akte zu kopieren. Einfach frech sowas. Ich sage ihm hallo kann dich nicht bezahlen und er macht sowas. Wahrscheinlich tauchen bei ihm zich leute auf die das gleiche sagen wobei sie ihn locker bezahlen könnten und vllt die mittel dazu haben und denkt wahrscheinlich ich bin einer von denen.

Was ist eure Meinung dazu ?

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