Hallo Leute,
Undzwar bei einem Fall wurde mir ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der durch diese Prozesskostenhilfe durch den Staat finanziert wurde.
Jedoch war ich mit diesem Verteidiger nicht ganz zu frieden. 2 Jahre ist es mittlerweile her und der Verteidiger bringt mich in meinem Fall nicht mal ansatzweise weiter.
Nun wollte ich einen anderen Anwalt selber beauftragen den Fall zu übernehmen, natürlich auch wieder mit Prozesskostenhilfe.
Beim ersten Termin hat er gemeint, dass der Wechsel vom Pflichtverteidiger nicht einfach sei und das immer nicht zugestimmt wird durch die Staatanwaltschaft. Hat er mir halt die Gründe erklärt und hat gemeint dass man es versuchen könnte.
Er hat auch erwähnt dass bei Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft, er durch Staat finanziert wird.
Wenn nicht , hätte ich die möglichkeit ihn als 2. Anwalt einzustellen, jedoch muss ich für die Kosten selber aufkommen. Ausdrücklich habe ich die zweite Möglichkeit abgewiesen , weil ich die finanziellen Mitteln nicht dazu habe.
Er wollte dann dass ich irgwelche Vollmachtschreiben unterschreibe damit wir das mit Übernahme mal versuchen.
Nach paar Tagen kam ich mit paar anderen Unterlagen vorbei. habe ihm alles mitgegeben was er von mir wollte, Vollmacht usw.
An dem Tag hat er auf einmal erwähnt was wir mit den Kosten machen. Daraufhin meinte er ja der alte Anwalt wurde schon in Höhe von 480 € bezahlt und viele andere sachen und dass der Staat diesen Betrag nicht nochmal zahlt und so weiter. Zumindest habe ich das so verstanden ob er das auch wirklich so gemeint hat weiße ich nicht. Ich müsse jetzt diesen Betrag an ihm bezahlen, ich natürlich unter schock ist ja gerade nicht wenig. Dann war ich im Schockzustand und natürlich nicht mehr richtig wahrnehmen können was er so meinte. Auf jeden fall habe ich Ratenzahlung vereinbart.
Aufm Weg nach Hause denke ich mir, die ganze Zeit , hä was sind das für kosten , er hat doch bis jetzt noch gar nichts gemacht.
Auf jeden Fall im bekannten Kreis nachgefragt die auch mal Anwalt gewechselt haben usw. Jeden denn ich gefragt habe haben geantwortet dass sie nicht mal ein Cent bezahlt haben weil das eh durch diese Prozesskostenhilfe übernommen wird.
Gestern dort angerufen, habe darauf bestanden einen Schreiben fertig zu stellen bzw. eine Rechnung wie diese Kosten entstanden worden sind, damit ich woanders nachfragen kann.
Heute wurde ich von der anderen Sekräterin angerufen mit der Mitte dass ich die erste Rate sofort bezahlen.
Auf jeden Fall ist die jetztige Situation so. Dieser Anwalt hat Antrag auf Akteneinsicht gestellt dadurch sind ihm Kosten enstanden und diese 480 € soll angeblich Kosten von dieser Sache plus noch anderen Sachen sein.
Was ich aber nicht verstehe der Antrag auf Beiordnung läuft noch. Wenns nicht zugestimmt wird, dann ist ja das Geld weg sozu
Warum wartet man nicht erst auf Beiordnung und stellt dann ein Antrag auf Akteneinsicht. Können sie diese Kosten mir in Rechnung stellen?
Bitte um eure Hilfe