Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Leistungsbewertung einer Klausur im Fach Deutsch (Berufsschule). Mein Mann hat heute eine Klausur wiederbekommen, welche mir mangelhaft bewertet wurde. Die Arbeit wurde zunächst nachvollziehbar korrigiert und eine Gesamtpunktzahl aufgeschrieben. Die erreichte Gesamtpunktzahl entspricht der Note ausreichend. Jetzt wurden allerdings von der Gesamtpunktzahl 9 Punkte abgezogen und zwar für Rechtschreibfehler. Soweit so gut . Allerdings wurde in keiner der Klausuren seiner Mitschüler die Rechtschreibung bewertet! Das heißt für mich, diese Lehrerin misst völlig willkürlich mit zwei unterschiedlichen Maßstäben. Auf Nachfrage meinte sie, sie müsste dies nicht begründen und es wäre jetzt Ende der Diskussion. Meine Frage: Darf sie das bzw. wie könnte sie dies möglicherweise rechtfertigen?
Danke für eure Antworten!