Kaufvertrag seriös?

Ich möchte einen Neuwagen

In der vorvertraglichen Information steht:

"Wie im Verkaufsgespräch bereits mündlich erfolgt wird Herr ... hiermit schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass im beabsichtigen Kaufvertrag...

  • die Verjährung für Ansprüche aus § 437 BGB wegen Sachmängeln vom gesetzlichen Regelzeitraum von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Käufers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
  • die Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente entgegen der gesetzlichen Grundregel ausgeschlossen wird."

Sind diese Bestimmungen seriös und üblich?