Der Kindergarten kann da anrufen, kann sich aber auch die Telefonrechnung sparen weil die keine Auskunft bekommen werden. Zum einem besteht keine Pflicht zum Kindergarten sondern nur für die Schule.

also mach dir auch für die Zukunft keinen Kopf

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Ja das darf er, aber nicht er selbst. Nach dem Gesetz ist das so, das der Minijob ( 450€ Basis) nichts mit dein Studium zu tun hat. Auf Grund dessen das du dein eigenes Geld verdienst, kann dir bzw deiner Mutter das Jugendamt den Betrag ( 450€) von Unterhalt abziehen und den Unterhalt ggf. Neu berechnen. Angenommen dein Vater zahlt 500€ Unterhalt, dan darf dir das Gesetz 450€ Abziehen ( jeh nachdem wie Hoh der Unterhalt ist) würdest du dan die Differenz kriegen. Wenn du aber den Freibetrag von dein Stundium noch hast, kann das Jugendamt eine Ausnahme Regelung machen. Das ist nach dem Gesetz immer möglich

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Ist die Erfolgsquote vor Gericht in dem Bereich hoch?

Es geht um folgendes: Ich hatte mich mal bei der Polizei beworben & die Prüfung bestanden. Ich hatte sogar eine Zusage & wurde im nachhinein aufgrund gewisser Meinungsverschiedenheiten am Ende doch rausgekickt, weil ich angeblich etwas nicht richtig angegeben habe.

Dadurch wurde ich in dieser Stadt lebenslang für den polizeidienst gesperrt & gelte als absolut ungeeignet.

mittlerweile habe ich einen anderen berufsweg eingeschlagen, aber ich hatte davor mich in anderen bundesländern beworben, aufgrund der abfragen in meiner stadt erst gsr nicht zugelassen.

da ich sowieso was anderes mache & ich zukünftig sicher gehen will dass sowas nicht passiert, habe ich mich an die Datenschutzbehörde in meiner Stadt gewandt, die auf meiner seite ist & eine prüffrist auferlegt hat.

nun möchte ich rechtlich vor verwalrungagericht ziehen inform eines widerapeuchsverfahren und ggf mit einer klage.

der grund: die daten bleiben bei der einstellungsstelle der polizei bis zum ablauf der einstellungavoraussetzung in meinem fall 15 jahre speich lebenslang gespeichert.

ich möchte die daten vollständig löschen lassen, als wäre ich nie dagewesen. die berufen sich auf "berechtigtes interesse" um sicher zu gehen, dass ich mich nie wieder bewerbe, was ich dort sowieso nicht machen werde.

ich werde mich anwaltlich beraten lassen & dagegen vorgehen, aber meine frage ist vorab schon mal an euch; wie hoch sind die chancen & wie aieht es aus rechtlicher sicht aus ?

nur ernsthafte antworten

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Naja, wenn du schon sagst das die Prüfung und alles bestanden wurde ... müssen die ersteinmal nachweisen was und wie du da was falsches angegeben hast. So wie ich das verstehe haben die dich ohne nachgewiesenen Grund quasi ausgeschlossen, und dagegen kann man Juristisch vorgehen und ggf. Recht bekommen !!. Kommt auch drauf an ob du da auch wirklich nicht was falsches angegeben hast, wenn ja dan kannst du das alles mit den Anwalt vergessen.

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Sie hat dir Nacktbilder gesendet und nicht du ihr !. Strafbar gemacht hast du dich überhaupt nicht, Sie aber entgegen schon. Wenn du nicht wolltest das Sie dir Nacktbilder schickt aber trotzdem getan hat, hat die sich strafbar gemacht. Wenn du aber drum betelst machst du dich wegen Nötigung an Minderjährige strafbar

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Wenn deine Tante ein das Haus gekauft hat, darf da auch keine Nachbarin trotz eine Unterschrift deine Tante rauswerfen. Ist alleine Rechtlich kritisch, und vor allem erst dan wenn deine Tante im Grundbuch steht nicht möglich. Wenn die auftaucht einfach die Polizei rufen und ggf. Anzeige wegen Hausfriedensbruch und betreten vom Privatgelände erstatten.

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