Wie können wir dagegen vorgehen?

Hallo liebe Gemeinde,

wir haben folgendes Problem, wir wohnen in einem 2 Familienhaus zur Miete, wir haben beide Wohnungen besetzt. Nach unserem Einzug vor 2 Jahren viel uns gleich auf das in der unteren Wohnung im Wohnzimmer bei Regen Feuchtigkeit durch die Decke (Holz) kam. Darauf hin würde das Dach 2 mal vom Vermieter ausgebessert, leider war es aber noch immer undicht und wir informierten unseren Vermieter, der teilte uns mit das in den nächsten Tagen eine andere Firma kommt und wohl 2 Tage braucht das Dach zu reparieren. Die neue Firma ist auch erschien, hat kurz in das Dach geschaut und ist dann wieder von dannen gezogen.3 Wochen später erhielten wir ,unter an den Haaren herbeigezogenen Gründen, die fristlose Kündigung. Dagegen gehen wir gerade per Anwalt vor, nun ist es in der letzten Zeit so dass wenn vor dem Haus grosse LKW`s fahren, die Decke ziemlich knackt.Wir sind daraufhin selbst aufs Dach und haben eine kleine Ecke der Dachpappe hochgeklappt und der Holzbalken darunter ist total morsch, mit Zeigefinger und Daumen angefasst, bröselt das Holz nur so ab. Wir haben dann die Erste Firma die die Ausbesserungen getätigt haben angerufen und gefragt ob die das nicht gesehen haben, der Handwerker teilte uns mit das er den Vermieter über das vergammelte und morsche Holz informiert hat. Nun unsere Frage, wie können wir dagegen vorgehen das die Vermieter sich bewusst waren das dass Holz morsch ist und uns nicht darüber informiert haben, ob Einsturzgefahr besteht wissen wir nicht, da wo wir den morschen Holzbalken gesehen haben ist die Terrasse vom 1 . OG. mit schweren Gehwegplatten ausgelegt. Können wir Strafanzeige stellen oder wie können wir dagegen angehen? Für Ratschläge und Meinungen danken wir Ihnen. MFG Micha

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Hallo liebe Gemeinde,

vielen Dank für Eure Antworten.

Also den vom Vermieter angegebenen Kündigungsgrund können wir wiederlegen, es geht darum das der Vermieter wohl wissend das das Dachholz morsch ist (Einsturtzgefahr???) das Haus aus Fadenscheinigen Gründen dringend entmieten will.

Wie können wir Strafrechtlich gegen den vorsätzlich gelogenen Kündigungsgrund seitens des Vermieters vorgehen ? und ich meine wir haben nur den Balken vorne angesehen, wie es weiter hinten aussieht wissen wir leider nicht, evtl. besteht ja sogar die Gefahr des einsturzes des Dachs, da die Terrasse des 1.OG mit schweren Gehwegplatten liegt und evtl. Gefahr für Leib und Seele besteht.Das Dach besteht aus Holz,also keine Betondecke o.ä.

MFG Micha

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