Mit "Wünschen mit einnringen" meine ich das mündlich vereinbart wurden ist was in jedem einzelnen Raum für Veränderungen erfolgen. Des weiteren in welche richtung Türen aufgehen (wegen Abstellmöglichkeit von Möbeln, die Farbe der Kehrleisten (die muss jetzt selbst bezahlen) usw. Es ist alles anders wie mündlich vereinbart wurde. Schriftl. habe ich bzw. wir nichts vereinbart da am Anfang alles okay war. Ich weiß Dummheit, aber im Nachhinein ist man schlauer
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ich habe eine Frag die mir ein wenig unter den Nägeln brennt. Folgende Situation. Ich beziehe eine Wohnung bzw. habe es vor. Die Wohnung wird derzeit noch ausgebaut. Wir haben die Wohnung im unsanierten Zusatand im April besichtig und aus dem Gruna da sie uns vom Rohbau her gefiel den Mietvertrag unterschrieben. Wir konnten zum Teil unsere Wünsche mit ein bringen. Jetzt ist es so das einiges anders wurde wie abgesprochen, wie z.B, alte Heizkörper die aussehen wie vom Sperrmüll, anders eingebaute Zimmertüren etc. Muss ich das so hinnehmen? Kann ich vom Mietvertrag zurücktreten?