Hier die Anleitung wie du ihn Still bekommst und fiesen Schaden anrichtest:

Schritt 1: Wie schon genannt Anzeige wegen Bedrohung gem. §241 StGB erstatten. Schritt 2: Anwalt suchen! Schritt 3: Anspruch auf Schmerzensgeld erheben gem. §823 I BGB, hier wurde eines deiner sonstigen Rechte/ allgemeines PErsönlichkeitsrecht (Art 2 I GG) verletzt. Geht übrigens auch über §823 II BGB i.V.m §241 StGB Schritt 4: Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Gläubigerverzug gem. §304 BGB erheben. Da Sachen von ihr noch bei dir stehen ist konkludent ein Verwahrungsvertrag zwischen ihr und dir zustande gekommen §688 BGB, durch nicht annahme "mehrmals", Sie hatte hier Holschuld, geriet sie in Verzug!

So nebenbei, bist du gerade klamm in Bezug auf einen Anwalt, kann man sich auch kostenlose Beratung einholen: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

Ich an deiner Stelle wurde das hier Schritt für Schritt so tun, hier wurden empfindliche Rechtsgüter von dir verletzt. Brauchst du diesbezüglich weiteren Rat, so schreib mich an, allerdings nur in Bezug auf die zivilrechtlichen Ansprüche. :D

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