Antwort
Für so was würde es schon eine Haftstrafe geben. Da du aber nicht ein Kinderschänder bist, würde es nicht lebenslang bedeuten. Du musst es dem Richter erklären können, sonst hast du verloren und am Ende fällt er das Urteil. Die Justiz weiß ja nicht, ob diese Bilder ins Internet gestellt worden sind. Es tut mir leid, dass ich zu diesem Thema nichts weiter sagen kann, am Ende entscheidet ja sowieso der Richter.