Hey ich bins nochmal (für künftige leute mit ähnlichem Problem) bei mir liefs jetzt so: Verfahren wurde nach einem freiwilligen Drogenberatungsgespräch eingestellt. In meinem Brief stand damals auch dass z.B. eine Sperrung für den Führerschein vom Richter als strafe verhängt werden kann. Da ich aber beim Drogenberatungsgespräch war kam es nie dazu dass ein Richter meinen Fall beurteilen musste. Dementsprechend kann ich jetzt wie es scheint meinen Führerschein machen (glück gehabt).

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