Antwort
Beides is eigentlich das selbe nur das das was in der egv steht du durch deine Unterschrift akzeptieren tust und dich verpflichten tust was drinen steht umzusetzen. Der Verwaltungsakt tut einfach deine Unterschrift ersetzen und somit bist du trotzdem verpflichtet die Sachen umzusetzen .