Antwort
Sie ist 23 Jahre alt und wir sind vor 4 Monaten zusammen gezogen, die Kündigung lag heute morgen im Briefkasten, da sie bisher keine Abmahnung o.ä. erhalten hat kann ich mir nicht vorstellen, dass unentschuldigtes Fehlen im Unterricht als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichend ist. Wie können wir nun vorgehen? Hat sie anspruch auf arbeitslosengeld / wohngeld o.ä.?