Für meine Immatrikulation muss ich nun noch einen Tätigkeitsnachweis für das letzte Semester bringen, in dem ich aber eben nicht gearbeitet habe. Auf der Website steht, dass die Konsequenz bei Nichteinreichung kein Verfahrensausschluss sei, bei meinem Antragsfachstatus steht allerdings dass ich das Formular "Tätigkeitsnachweis" ausfüllen und nachreichen soll. Wenn ich nun in jenem Formular angebe dass ich keiner Tätigkeit nachgegangen bin, kann das dann einen negativen Einfluss auf mein schon akzeptiertes Studienangebot haben, oder ist das rein formell?