Guten Abend zusammen,
ich habe erst heute den kleinen Waffenschein beantragt und habe mich selbstverständlich auch darüber belesen und weiß soweit eigentlich recht gut Bescheid. Ich erfülle auch alle Voraussetzungen, seit dem ich im Juni 18 geworden bin. Allerdings bin ich mir noch bei ein paar Dingen etwas unsicher :
zum Ersten habe ich zwar keinerlei Erfahrung mit "Freiheitsstrafen, Jugendstrafen oder Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen"( - laut Wikipedia), dafür musste ich aber vor ca. 2 Monaten 120€ Geldstrafe bezahlen, weil ich ein mal stockbesoffen einen Teleskopschlagstock gefunden habe und anschließend in eine Kontrolle geraten bin, was allerdings schon ca. 1 1/2 Jahre her ist. Das war wirklich nicht meiner, ich hatte nicht mal meine eigenen Schuhe an am nächsten Morgen ^^ ( Was ich so auch übrigens in die Aussage geschrieben habe ;) ) Der Polizist kam sogar einige Tage später zu mir nach Hause und hat mir noch erzählt, wie voll ich eigentlich war und hat mich ausgelacht^^ Er hat mir das geglaubt und wollte auch ein gutes Wort einlegen. Hat aber nicht so geklappt. Ich habe zu der Zeit noch in ner Kleinstadt gelebt, wo man sich gegenseitig schon kannte.. Letztendlich habe ich das natürlich akzeptiert, immerhin hatte ich das Ding ja nun mal bei mir. Wo der herkommt ist in dem Fall ja irrelevant.
Aber bis auf diese Aktion und ein mal Fahrrad fahren ohne Licht bin ich noch nie "verurteilt" worden :D
Aber könnte das eventuell negative Auswirkungen auf meinen Antrag haben ? Immerhin war das ja schon Mal ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Da bin ich etwas unsicher.
Zum Zweiten würde ich gerne wissen, was noch zu einer Ablehnung meines Antrags führen könnte.. Ich frage mich zum Beispiel, warum sie erfahren wollten was ich beruflich mache. Wenn ich richtig informiert bin, darf der kleine Waffenschein von jedem beantragt werden. Ich bin Azubi im Softwarebereich, statt Jäger ;) Kann das in irgend einer Art und Weise dennoch Auswirkungen haben, weil die sich eventuell fragen, was ich damit will ? Obwohl ich ja eigentlich keinen Grund nennen muss, so weit ich weiß.
Danke für´s Lesen und die kommenden Antworten.
Rechshreibfeler dührft ir natörlich behalden ;)