SCHWACHSINN was hier einige von euch schreiben! Sind bestimmt Arbeitgeber die keine schlafenende Hunde wecken wollen.
Schreibt der Arbeitgeber aus hygienischen-, sicherheitsbedingten- oder aus zur einheitlichen Gründen Arbeitskleidung vor, ist dieser für die Instandhaltung und Reinigung dieser verpflichtet
Hier 2 Fallbeispiele:
"...muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch einweisen, wie und wann sie die Schutzkleidung einsetzen sollen und hat die Reinigung und Instandsetzung der Kleider zu übernehmen." Quelle:http://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.html
"Die betroffene Person war an der Fleisch- und Käsetheke des Lebensmittelmarktes beschäftigt. Das Gericht entschied, dass die Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, der Arbeitgeber zu tragen hat. Entgegenstehende Vereinbarungen seien - so das LAG - gem. § 619 BGB unwirksam.
Beschäftigte haben daher auch dann einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Reinigungskosten, wenn die Arbeitskleidung ihnen überlassen worden ist.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00 in AuR 2002, 274 " Quelle: IGMetall