SCHWACHSINN was hier einige von euch schreiben! Sind bestimmt Arbeitgeber die keine schlafenende Hunde wecken wollen.

Schreibt der Arbeitgeber aus hygienischen-, sicherheitsbedingten- oder aus zur einheitlichen Gründen Arbeitskleidung vor, ist dieser für die Instandhaltung und Reinigung dieser verpflichtet

Hier 2 Fallbeispiele:

"...muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch einweisen, wie und wann sie die Schutzkleidung einsetzen sollen und hat die Reinigung und Instandsetzung der Kleider zu übernehmen." Quelle:http://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.html

"Die betroffene Person war an der Fleisch- und Käsetheke des Lebensmittelmarktes beschäftigt. Das Gericht entschied, dass die Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, der Arbeitgeber zu tragen hat. Entgegenstehende Vereinbarungen seien - so das LAG - gem. § 619 BGB unwirksam.

Beschäftigte haben daher auch dann einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Reinigungskosten, wenn die Arbeitskleidung ihnen überlassen worden ist.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00 in AuR 2002, 274 " Quelle: IGMetall

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Pappnase hat den Ursprung im Mittelalter! Ketzer und Kriminelle wurden durch Schandmale stigmatisiert. Diesen wurden Extremitäten wie Nase, Ohr etc. abgeschnitten oder Narben hinzugefügt um diese zu brandmarken und auszugrenzen. Eine "Pappnase" sprich eine Nase aus Pappe diente diesen als Prothese. Das hat nichts mit Clowns oder anderen lustigen Sachen zu tun.

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