Ich habe ein Einzelzimmer in einer Wohnung gemietet, in der auch noch andere Mieter wohnen. Es gibt eine Hausordnung, die auf einen Reinigungsplan verweist, der in der Wohnung an einer Tür hängt.

Dokumente:

  • Mietvertrag: fs5.directupload.net/images/170331/d9ti86iv.jpg
  • Hausordnung: fs5.directupload.net/images/170331/ehgw5oek.jpg
  • Reinigungsplan: http://fs5.directupload.net/images/170331/aqmsjaup.jpg

Meine Frage ist nun, was der Vermieter von seinen Mietern alles an Reinigungen verlangen kann (Bzw. ob alles aufgelistete gemacht werden muss).

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Danke für die Antworten. Das reinigen der aufgelisteten Sachen werde Ich jetzt machen.

Allerdings frage Ich mich, ob Ich die Reinigung des "Gäste-WC" auch übernehmen muss. Denn es gibt erstens den Aspekt im Mietvertrag, der mir sagt, meine Gäste (Ich habe sowieso keine) seien unerwünscht, und zweitens wurde mir die Nutzung des Gäste-WCs verboten.

Zusätzlich dazu wurde mir mitgeteilt, die Reinigung sei jetzt alle 3 Wochen (Hausordnung sagt 4-5 Wochen). Kann der Vermieter das einfach so ändern?