Antwort
Ich sehe nur ganz viele Antworten von Anbietern und Inkassobüros. Hör da nicht drauf, das sind Fake Antworten. Sowohl für den Späteren Schadensersatz als auch für eine gesperrte Karte darf der Anbieter dir lt. Geltenden Gerichtsurteilen nicht mehr als 50% in Rechnung stellen. Denn einerseits ist das eine von Ihn nicht erbrachte Leistung, andererseits habt ihr einen Vetrag miteinander. Wenn du allerdings eine Handy von Ihm bekommen hast, siehst die Sache schon wieder anders aus denn in dem Fall wäre der Vertrag auch eine Finazierung die natürlich abgezahlt werden muss.