Dein Arbeitgeber hat dir gegenüber ein Weisungs- und Direktionsrecht, daher musst du auch Aufgaben ausführen, die dir nicht immer passen werden, vorausgesetzt sie Stehen im angemessenen Verhältnis zur sonstigen Tätigkeit. Durch deine (Arbeits-)Verweigerung kann es zur Abmahnung kommen, evtl weitere Arbeitsrechtliche schritte. Ob er dir auch ohne weiteres Arbeitslohn vorenthalten kann, vermag ich nicht zu beurteilen, bin aber der Auffassung, dass dies nicht so einfach durchzusetzen ist.
Meine Frage ist, wie er an dein Trinkgeld kommt. Gibt es eine Art Sammelkasse, die am Ende des Monats dann per Kopf ausgeschüttet wird und somit treuhändisch verwaltet. Dann hätte er kein Anrecht darauf dir dies vorzuenhalten. oder wie muss ich das verstehen?