Du glücklicher (Experte). Ich fang gerade erst an. Mit Fallout 4, und mit modden. Einstieg ist ziemlich schwierig.

...zur Antwort

Hat eventuell jmd. einen Tipp, wo man (konkret) einen Hausboot - Urlaub buchen kann (ohne Bootsführerschein)? Da suche ich mich dusselig.

Und Tipps für gute Klettersteige, leichter Schwierigkeitsgrad, in kinderfreundlicher Ferienregion?

...zur Antwort

Hallo. Kann jemand aus Erfahrung sagen, welche Routen nach Holland am langen WE definitiv eher verstopft sind? Danke vorab. Viele Grüße

...zur Antwort
Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen/2 Erhöhungen Düsseldorfer Tabelle verpasst? Rückforderung Beiträge Krankenversicherung?

Hallo. Ich zahle Kindesunterhalt gemäß einvernehmlicher Einigung und Düsseldorfer Tabelle pünktlich und stets in voller Höhe. Zu Geburtstagen der Kinder habe ich selber immer die Zahlbeträge erhöht. Dies aber bisher auf Basis eines veralteten Ausdrucks der Düsseldorfer Tabelle. Die letzten beiden Erhöhungen sind mir dadurch entgangen. Auch habe ich bisher auf freiwilliger Basis eine private Krankenversicherung der Kinder bezahlt. Nach mehreren banalen Streitigkeiten unter den Eltern habe ich Post von einem Anwalt der Ex erhalten. Neben unwichtigen Themen wird dort der durch die verpassten Erhöhungen entstandene Rückstand abgemahnt. Entgegen bisheriger Gepflogenheiten hat meine Exfrau mich nicht ein Mal auf die Erhöhungen selbst angesprochen. Ich habe den Rückstand sofort überwiesen. Nun erhalte ich die Rechnung des Anwalts meiner Ex. Aus dem Gesichtspunkt des Verzuges soll ich verpflichtet sein, dir Kosten zu zahlen. Allerdings ging es in dem Anwaltsschreiben auf 4 Seiten lang und breit um andere Streitthemen. Nur 1/5 des Schreibens, ganz am Ende, drehte sich um den Rückstand. Als Gegenstandswert wird die Höhe des Rückstands angegeben.

Meine Fragen an Sie/Euch:

  • Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen?
  • Bin ich weiterhin verpflichtet, die PKV der Kinder zu bezahlen? Dies wird von der Gegenseite verlangt. Ich habe angeboten, die Kinder kostenlos über mich in der GKV zu versichern.
  • Kann ich die gezahlten Beiträge zur PKV zurückfordern? Sie übersteigen den erledigten Rückstand bei Weitem.Falls ja, für welchen Zeitraum?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Freundliche Grüße

Gregor

...zum Beitrag

Hallo.

Bin ich durch o. g. Sachverhalt nach § 286 BGB in Verzug geraten? Oder hätte man mich nach § 286 BGB Abs. (1) & (2) einmal mahnen müssen? 


Danke Euch / Ihnen vorab.


...zur Antwort