Antwort
Danke erstmal für die Antworten :)
So wie ich das jetzt auffasse, sollte die Forderung jetzt verjährt sein. Da ich am 26.03.2010 beim Anwalt war (danach habe ich nichts vom Anwalt erhalten) und erst am 26.02.2014 eine Forderung kam. Somit begann die Verjährungsfrist am 31.12.2010 und endete am 31.12.2013. Also sollte die Forderung verjährt sein.
Habe ich das richtig erfasst?
Vielen Dank schonmal für die hilfe :)