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Green900

04.03.2014
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Geistesblitzer

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Green900
04.03.2014, 18:50
Kosten für den Rechtsanwalt! Verjährung?

Hallo, ich habe einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen den ich am 26.03.2010 besucht hatte und mit ihm ein Gespräch über einen Betrugsfall hatte. Daraufhin hatte ich ihm anscheinend eine Vollmacht erteilt und den Fall eröffnet. Seit dem war Ruhe auf beiden Seiten. Nun nach genau 3 Jahren und 11 Monaten kriege ich einen Brief, dass ich mich nicht wieder mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt habe und möchte von mir die enstandenen Kosten in Höhe von ca. 100€ haben.

Nun die Frage, müsste das nicht verjährt sein?

Ich hoffe auf positive Antworten :)

...zum Beitrag
Antwort
von Green900
05.03.2014, 13:37

Danke erstmal für die Antworten :)

So wie ich das jetzt auffasse, sollte die Forderung jetzt verjährt sein. Da ich am 26.03.2010 beim Anwalt war (danach habe ich nichts vom Anwalt erhalten) und erst am 26.02.2014 eine Forderung kam. Somit begann die Verjährungsfrist am 31.12.2010 und endete am 31.12.2013. Also sollte die Forderung verjährt sein.

Habe ich das richtig erfasst?

Vielen Dank schonmal für die hilfe :)

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