Handelt es sich um einen "bürgerlichen Kauf?"

Also ich würde sagen dann zählt hier die Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Gefahrenübergang frei von Sachmängel war. Nach den ersten 6 Monaten musst du das beweisen. Du hast Anspruch auf Nacherfüllung. Setze dem Verkäufer eine Frist, sollte der Verkäufer die Nacherfüllung zwei mal versäumen, hast du Anspruch auf Schadenersatz, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises.

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Hast du den Treiber nicht mehr, den du "drüberinstallieren" wolltest? Zeigt es dir im Gerätemanager ein unbekanntes Gerät an? Datenblatt vom PC?

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Hallo,

eine recoveryCD sollte man brennen, wenn das Notebook noch "jungfräulich" ist. Im Fall, dass deine Festplatte abschmiert oder sonsitge Schäden auf dem Notebook auftreten, kannst du den Ist-Zustand mit dieser DVD wiederherstellen. Kurz: Es ist ein Backup.

Falls deine Festplatte mal defekt ist, tausche sie aus und spiel das recovery wieder ein. achte darauf, dass diese DVD bootfähig ist, aber die standard software die drauf ist, sollte das können.

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