Handelt es sich um einen "bürgerlichen Kauf?"
Also ich würde sagen dann zählt hier die Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Gefahrenübergang frei von Sachmängel war. Nach den ersten 6 Monaten musst du das beweisen. Du hast Anspruch auf Nacherfüllung. Setze dem Verkäufer eine Frist, sollte der Verkäufer die Nacherfüllung zwei mal versäumen, hast du Anspruch auf Schadenersatz, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises.