Schade!!
Steuererstattungsgeld kann man behalten nur nach der eröffnung des Insolvenzverfahren aber nicht während des eröffnung. ich glaube ab 2 jahre (WP) Grüße
Ergänzung: bitte kein Spassvogel-antw. nur ernstgemeinte Antworten.. Ich bedanke mich für die antworten und für ihr verständnis...
mfg Grazy
Sorry... ich meinte ob das ein problem sein kann was um die Restsschuldbefreiung angeht..
Das ALG II kann ja helfen in dem man einen Antrag bei der Amt mitteilt dass das Fernseh kaputt gegangen ist( befor man das neue Fernsehe gekauft hat).Dann erhaten Sie eine bestätigungsbrief mit ein HausbesuchsTermin vondie Sozialdienst. An dieses Tag(Ternin) besucht Sie/Euch die sogenannte Sozialman-frau zu hause.Letztendlich es handelt sich hierbei um einen Darlehen...
ich bitte Sie um Verständniss wenn schreibfehler vorhanden sind.