Schulordnung wasserdicht?

Also Ich bin 19 und in der Oberstufe. Nun haben wir eine neue Handyordnung bekommen welche im anhang nachzulesen ist. Heute ist es mir seit 3 jahren zum erstmal wieder passiert das ich mein Handy von einem lehrer abgezogen bekommen habe. Das Handy wurde mir als vollährigem Schüer der nichts unterschrieben hat nicht wiedergegeben da ich keine Vollmacht meiner Mutter hatte. Ich selber denke das die Handy ordnung nicht wasserdicht ist die schule jedoch behauptet dies.

Ich sehe das einbehalten meines Handy welches nun auch nach Schulende noch nicht direkt von mir abgeholt werden kann als diebstahl oder ähnliches an. Außerdem hat mein Handy viele funktionen z.B. Wecker (kann morgen nicht pünktlich zur schule???), mein Arbeitgeber wollte mich heute drauf anrufen ob ich gleich Arbeiten muss (Geldeinbuße???). Kann mir die Schule solch wichtige Funktionen einfach wegnehmen? Somal es mein Handy ist, oder wie ist es mit Taxibussen? Hätte ich heute 11 Stunden Schule gehabt und kein Geld dabei für das Münztelefon hätte ich weder die Nummer unter der ich einen bestellen könnte noch die notwendigen Hilfsmittel um einen bei der Zentrale anzuvordern!

Ich wollte frag ob irgendwelche Juristen oder Jurastudenten mal einen Blick draufwerfen könnten und mir Schwachstellen in der Handyordnung zu nennen bzw. mir sagen können wie ich mein Handy ohne Hilfe meiner Eltern wd bekommen kann?

In meinem alter muss man ja nichteinmal mehr bei seinen Eltern wohnen und wenn ich einzelkind wäre, mit eltern die arbeitsbedingt weggezogen wäre wie sollte ich dann mein Handy wiederbekommen?

Ich bitte um Hilfe! Liebe grüße Naumaennchen

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Ich weiß leider nicht in welchem Bundesland du wohnst aber hier ein kleiner Auszug wie es in NRW ist:

Landesschulgesetz NRW

§53 Erzieherische Einwirkungen,Ordnungsmaßnahmen
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
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(9) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet.

Hier mal der einschlägige Paragraph und aufs Wesentliche gekürzt. Normzweck sind also geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Das Mitführen des Handys kann noch keine Verletzung sein, da es vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgedeckt ist. Es kommt also nur die Benutzung in Frage. Durch die Benutzung müsste eine Störung des Unterrichts oder der Erziehung entstanden sein. Eine Störung des Unterrichts liegt in der Pause denkbar fern. Was wird hier unterrichtet. Das würde dem Wesen der pause zuwider laufen. Eine Störung der Erziehung? Es mag einige ultrakonservative Menschen geben, die hier einen Erziehungswert darin sehen mögen, dass das Benutzen des Handys in der Schule generell verboten ist. Das halte ich aber schon für sehr exotisch. Daher sehe ich hier schon gar keine Rechtfertigung für den Eingriff der Lehrerin. Aber selbst wenn wir annehmen, der Eingriff gründe auf einer Störung, müsste er immernoch verhältnismäßig sein. Spätestens hier wird man verneinen müssen, denn eine Ermahnung hätte ausgereicht.

Dass Handy dann gar über die Unterrichtszeit hinaus zu beschlagnahmen ist dann aber schon jenseits von Gut und Böse. Das geht deutlich zu weit.

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^Da hast du doch schon dein Problem du besitzt nicht genug Arbeitsspeicher für all deine Mods, oder du hast Minecraft nicht genug zugewiesen ich hab bei 30 Mods + Shader auch mal locker 10GB RAM verbrauch. Also einfach mal Taskmanager starten und schauen wieviel RAM verbraucht wird von Minecraft. Wenn du fast deinen gesamt RAM verbrauchst dann hast du leider zu wenig Arbeitsspeicher. Wenn du noch 2+ GB frei hast dann versuch mal im Launcher Minecraft mehr RAM zuzuweisen.

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Gibt es bei diesem Spiel nicht die Möglichkeit seine Email zu ändern ? Unter Kontoeinstellungen etc. Sonst vll mal den Support anschreiben.

Mfg

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