Ich wohne in einem Reihenhaus.Bei meinem Nachbar ist im Frühjahr eine Außenwasserleitung geplatzt. Die Leitung ist zwar abgestellt gewesen aber der Abstellhahn war wohl nicht ganz dicht.Letzten Sonntag stellte ich nun eine Wasserlache bei mir fest. Das Wasser kam aus dem Estrich an meiner Außenmauer. Zu erst dachten wir an einem defekt in unserer im Boden verlegten Heizung. Bei der Lecksuche stellten wir fest das das Leck beim Nachbarn war. Dem seine Haftpflichtversicherung soll für den Schaden aufkommen nach dem meine Hausratversicherung in Vorleistung tritt. Wir haben den Handwerkerservice unserer Versicherung beauftragt den Schaden zu beheben. Der betroffene Raum hat überall Holzpanellen. Nachdem diese entfernt wurden sah man erst den kompletten Schaden. Nun äußerte sich die Versicherung das nur die Panellen an den deri feuchten Wänden entfernt und erneuert werden. Da der Rest der Panellen sehr nach gedunkelt sind wird der Raum nicht mehr so aussehen wie vor dem Schaden.Habe ich keinen Anspruch auf komplett neue Panellen und was ist mit den Bodenfliesen welche ersetzt werden müssen. Außerdem äußert mein Nachbar das er angeblich keinen Schaden entdeckt hat. Was ist wenn sene Wand auch betroffen ist und die Feuchtigkeit durch die gemeinsame Wand wieder in meinem Raum nach der Trocknung kommt? Auch gehen die Monteure davon aus das meine beiden anderen Räume auch Wasserschäden haben? Soll ich einen neutralen Gutachter kommen lassen wenn Ja muß ich den selbst bezahlen? Mit freundlichen Grüßen Axel Grady

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