Notengebung Rheinland-Pfalz (oberstufe)
also ich wollt mich mal erkundigen, ob es konkrete Richtlinien, bzgl. der Notengebung und Gewichtung einer HÜ-Note gibt.
Bei mir ist es nämlich so:
In einem Grundkurs habe ich als Eochalnoten einmal 13 und einmal 11 MSS Punkte. In der Kursarbeit habe ich 9 MSS Punkte geschrieben. Einmal wurde ich abgefragt (Vokabelabfrage) und habe darauf 0 MSS Punkte erhalten.
Im Zeugnis habe ich nun 8 MSS Punkte :(
Auf meine Nachfrage antwortete mir der Lehrer, dass diese eine Abfrage genau soviel zählt wie eine Epochalnote. Und da die mündliche Note in der Oberstufe 2/3 der Note ausmacht, kommt er zu dieser Note.
Da ich das ziemlich unfair finde, will ich, wenn möglich dagegen angehen; habe aber noch nichts genaues dazu gefunden :(
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG