Offenbar erscheinen meine Kommentare zu Antworten nicht öffentlich, deshlab hier:

a) "geh zum Anwalt...": Ich sage jetzt nicht, was ich normalerweise dazu sagen würde, nur so viel: wir haben eine Klageschrift, also waren wir beim Anwalt. Bei zweien sogar, einer Spezialist für Erbrecht. Beide wußten es nicht.

b) "heikle Sache" - nein, ist es nicht, das Ding ist 'safe', aber versuch mal eine 'Erbengemeinschaft' einer weitverzweigten Familie unter einen Hut zu bringen, wo nich nicht mal alle eMail haben, grrrr...

c) die beiden hilfreichsten Antworten widersprechen sich im entscheidenden Punkt: dem Streitwert. Ich wüßte gerne, ob z.B. Pandaemon es 'genau' weiß.

d) m.E. kann es nicht der volle Erbteil als Streitwert sein, das wäre prohibitv, wenn das Erbe z.B. sehr groß (Milliarde?) und der Anteil sehr klein (1/1000?) wäre. Niemand kann von mir verlangen, daß ich die anderen Erben zum Klagen trage, nur weil ich das Recht darauf habe - das mir ab effektiv verwehrt wäre, wenn ich auf einen absurd hihen Streitwert klagen müsste, obwohl mein Anteil im Erfolgsfall nur klein ist.

Also: weiß es jemand genauer als zwei nein insgesamt 3) Anwälte?

Danke GQ

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