Laut Polizei ist es weder Sachbeschädigung noch Beleidigung. Wenn dies wiederholt passiert, kann es als Beleidigung ausgelegt werden. Ich habe auch zwei Fälle gefunden, bei den die Spucker von einem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.
Einmal 1.200,- EUR …
https://www.mainpost.de/regional/hassberge/autospucker-muss-1200-euro-strafe-bezahlen-art-9839010
Ein anderes Mal 750,- EUR …
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Prozess-in-Augsburg-Gericht-verurteilt-Auto-Spucker-zu-Geldstrafe-id31240192.html#:~:text=Amtsrichter%20Walter%20Hell%20hat%20einen,Auto%20des%20Nachbarn%20niedergehen%20lassen.
Daher kommt es anscheinend auf die Situation an. Doch hinnehmen muss man sowas nicht. Filmen ist jedoch klar verboten! Wenn Sie mit einem Video bei der Polizei auftauchen, können Sie selbst bestraft werden. Daher wäre ein Zeuge hier wesentlich sinnvoller.