hatte das selbe problem vor 2 wochen! Ich ging zu einem Lehrer der meinte: "Aus rechtlicher Sicht sind Nicht Genügen im Zeugnis nicht erlaubt, wenn keine Frühmahnung ausgestellt wurde! Ausnahmefall: der Schüler erscheint nicht zu Prüfungen und Unterrichtsstunden des jeweiligen Faches, so dass keine Frühmahnung unterschrieben werden kann!" Ausnahme gilt nur, wenn der Zeitraum zu kurz ist, um die Frühmahnung per "eingeschriebenen Brief" nach Hause zu schicken!
Der Lehrer hat jedoch auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich dabei nicht sicher ist! Also bitte noch andere Antworten abwarten ;) Habe das "Schulgesetzbuch" ja auch nicht gelesen ;)