das schüler nicht mehr durch den staat gefördert werden ist sehr ärgerlich, rechtfertigt aber keine straftaten. vorbestraft wirst du auf gar keinen fall sein.

sobald du das bußgeld möglichst schnell bezahlt hast, unbedingt eine quittung geben lassen oder den kontoauszug nehmen. je nachdem wie du zahlst.

eine kopie davon machen und ein schreiben an die staatsanwaltschaft aufsetzen:

name, geburtsdatum datum anschrift

Werte Justiz,

am.......bin ich ohne führen einer Fahrkarte in der Straßenbah/im Bus/S-Bahn/U-Bahn gestiegen und dort kontrolliert worden.

Daraufhin erhielt ich eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen.

Ich möchte ihnen sagen das mir das ganze sehr leid tut und dies eine absolute Ausnahme war. Natürlich bin ich mir meiner Schuld bewusst.

Die Strafe von 40€ habe ich umgehend beglichen. (Anlage)

Bitte sehen Sie daher von einer Strafverfolgung ab.

Anlage in Kopie

mit freundlichen Grüßen

unterschrift

so abschicken und cool bleiben. verfahren wird zu 99,99% eingestellt, wenn du bisher noch nicht weiter in erscheinung getreten bist. dein geburtsdatum ist daher wichtig, falls du noch kein aktenzeichen hast.

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du meinst bestimmt das du vom 21.12.2012 bis 2.01.2013 urlaub bekommen hast. dein urlaub wurde genehmigt und du darfst ihn somit antreten. sofern du das schriftlich hast. schriftlich ist immer besser. sonst können die ja irgend einen mist erzählen.

ob andere alg 2-bezieher urlaub bekommen und ob diese in der gleichen maßnahme sind wie du, ist völlig irrelevant.

der andere maßnahmeteilnehmer war in letzter zeit vielleicht nicht so zuverlässig und kooperativ mit dem jobcenter und daher erhält er zur strafe keinen urlaub.

aber du hast deinen urlaub, den kann dir keiner mehr nehmen. lass es dir aber schriftlich geben. auch wenn der sachbearbeiter sagt das es im computer steht.

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