https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=Sexueller+Missbrauch+StGB

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Ganz Unrecht hat deine Freundin nicht:

http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/erstausstattung-bei-hartz-iv.html#671853a1c00cfcd20

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Warum solltest du? Sind Frauen was besseres? Ich würde es - wenn - dann erst beim dritten oder vierten mal machen. Wenn du weisst, es kann was festes werden.

Nicht das sie dich nur ausnutzt!

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Nein, du musst grundsätzlich erst ab 8 Uhr einen Termin wahr nehmen. Ich hatte schon mehrmals Einladungen der Polizei um 7 Uhr . Aber niemals vom Jobcenter.

Termine vom Jobcenter haben IMMER schriftlich zu erfolgen! Und dich als Schülerin sollten sie ganz in Ruhe lassen! Was wollen die Clowns von dir süßen Püppi denn?!

Du bist in der Schule, da kann man dich nicht vermitteln. Jobcenter halt - da arbeiten nur Untermenschen!

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http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx

Du argumentierst gegenüber dem Kundenservice genauso wie hier. Im Streitfall muss der Aussteller des Gutscheins nachweisen, dass dieser zweifelsfrei einlösbar war.

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