Antwort
Nein ihr beiden das ist falsch so!! Azubis haben grundsätzlich das Recht neben ihrer Ausbildung zu arbeiten und ihr Chef muss NICHT zustimmen, er muss lediglich darüber informiert werden!!!! Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit (dies gilt vorallem bei minderjährigen Auszubildenden) nicht überschritten werden. Auch Nebenjob während dem Urlaub ist nicht erlaubt. Der Urlaub soll nämlich zur Erholung dienen. So ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen ;)