Da ich noch relativ jung bin und mich mit der Arbeitswelt noch nicht so auskenne, frage ich sicherheitshalber nach und zudem habe ich keine auf mich passende Antwort im Forum gefunden.

Ich arbeite für eine Sicherheitsfirma auf 450€ Basis. Die Firma ist in der ganzen Region tätig und bietet Dienstleistungen, wie z.b. Nachtbewachung an. Diese musste ich vor kurzem antreten und zwar von 18 bis 11 Uhr. Nachtzuschlag gab es keinen dafür.

So wie ich das jetzt verstanden habe ist, Zitat: "Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen."

Quelle: http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

Da ich aber keinen Tarifvertrag habe und demnach keine "tarifvertraglichen Ausgleichregelungen" müsste mir doch ein Nachtzuschlag zustehen oder ist es genau andersrum, weil ich keinen Tarifvertrag habe steht mir auch kein Nachtzuschlag zu?

In meinem Arbeitsvertrag habe ich nichts zu diesem Thema gefunden.

Ich freue mich über alle Antworten und bedanke mich im voraus.