Auf jeden Fall musst Du beide Sachen vorher erledigen, dass eine wie das andere. Sonst brauch das neue Jobcenter die laufenden Mieten nicht zahlen.
Wenn Du in eine andere Stadt umziehen willst, musst Du dir unbedingt die Genehmigungenn von den Jobcentern einholen. Sonst wird nicht gezahlt. ,heißt mit ein oder zwei Mietsangeboten + den Mietsspiegel für die neue Stadt .Antrag stellen,.auf Kaution und Umzug,schriftliche Genehmigung warten.Die Kaltmiete kann Dir das Amt sagen, dass ist unterschiedlich je nach Stadt.Wohnungsangebote Deiner Stadt bei dem neuen Jobcenter abgeben+ Antrag auf laufende Mietsübernahmen. Auch wieder Gehehmigung abwarten und dann kann es losgehen. Bei der Umzugsfirma 3 Angebote einholen, dass günstgste raussuchen.Mietsspiegel und Umzugsfirmen findest Du im Internet. Gruß Goaschiwa
Stelle bei der VDK Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente und werde Mitglied für nur 5,00 Euro im Monat, die helfen auch bei Problemen. Goaschiwa
Hast Du schon mal an eine Erwerbsminderungsrente gedacht? Ich meine bei 1 1/2 Jahren Krankengeld, macht man sich doch Gedanken, wie es mit den Lebensverhältnissen weiter geht! Was hat Dein Artzt dazu gesagt?Er muss auch reagieren und Dich beraten. Melde Dich beim VDK an und werde Mitglied, die können Dich bei Erwerbsminderung unterstützen oder es gibt auch die Landesversicherungsanstalt ( LVA) genannt, stelle dort einen Antrag auf Rehabilitation, die machen Dich wieder fitt für die Arbeit, danach Eingliederung in alte oder neue Tätigkeit. wirst bei der LVA abgelehnt, muss das gleiche das Arbeitsamt für Dich erledigen. In dem Moment wo das Krankengeld ausläuft, musst Du nahtlos Dein Geld weiter beziehen und das können die auch nicht verweigern.Bei Erwerbsminderung (VDK) brauchst Du bis zur nächsten Prüfung nur bis 3 Stunden arbeiten.Eine Reha ist immer Vorraussetzung für eine Erwerbsminderung, bei der VDK kannst Du das umgehen. Du musst aber Mitglied sein, bezahlst im Monat 5,00 Euro. Hoffe Die geholfen zu haben. Gruß Goaschiwa
Hallo, Du bekommst kein Hart4, wenn Du Antrag auf Bafög stellst.
Wenn Du regelmäßig die Miete zu spät einzahlst, muss ja ein Grund vorliegen. Auf jeden Fall ist es immer besser sich gleich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzten. Vieleicht kannst Du dich mit dem Vermieter einigen, dass Du in Zukunft die Miete etwas später einzahlen kannst. Ein Scheck ist immer ungünstig, Du solltest solche Sachen wie Miete immer abbuchen lassen, vorrausgesetzt Du hast ein Konto.Oder Du einigst Dich mit dem Geldgeber schriftlich, dass Du vorher Dein Geld erhältst.
Gruß Goaschiwa
Habe auch eine Tochter die studiert, dass Bafög wird mit angerechnet, fällt also aus der Berechnung der Bedarfsgemeinschaft raus.400 Euro darfst Du dazu verdienen, ohne das es angerechnet wird . Gruß Betti
Ich selber bekomme Hartz4 Leistungen und arbeite beim ASB, auf 400 Euro basis.Als Zeitlöhnerin arbeite ich bis 40 Stunden. Davon darf ich 100,00 Euro behalten, bei 232,00 netto. Das ist ein Stundenlohn von 7,50 Euro.Also das heißt 100,00 Euro darfst Du behalten, alles andere wird abgezogen.Hoffe Dir geholfen zu haben.
Wenn Du und dein Freund zusammen ziehen, wird das Einkommen von beiden berechnet.Wenn Dein Freund Belastungen hat, Kredite oder Unterhalt wird abgerechnet. 900,00 Euro müssen ihm zum leben bleiben. Entweder ihr werdet aufgestockt, oder er verdient so gut, dass garnichts raus kommt. Da würde ich mich vor her direkt bei dem Sachbearbeiter erkundigen, der die Leistungen berechnet. Ich würde provesorisch alle Einkommensunterlagen mitnehmen. Dann abwarten, was er sagt und danach erst handeln.
Du kannst auf jeden Fall Geld verdienen, allerdings musst Du aufpassen, dass ea nicht zu viel wird. Bis 100 Euro sind anrechnumgsfrei. Du könntest Zeitungen austragen,für ältere Leute einkaufen u.s.w.