GEZ-Mahngebühr, obwohl keine Rechnung erhalten

Hallo,

ich habe heute einen Beitragsbescheid der GEZ erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, einen offenen Betrag zzgl. 8 EUR Mahngebühr zu bezahlen. Bisher habe ich jedes Quartal eine Rechnung erhalten und diese auch bezahlt. Für den letzten Abrechnungszeitraum kam keine, daher habe ich es vergessen. Ich habe dann bei der GEZ angerufen und gesagt, ich habe den offen stehenden Betrag sofort per Telefonbanking überwiesen, jedoch keine Rechnung erhalten. Die Dame meinte, dass sogar eine Zahlungserinnerung rausgegangen wäre, aber auch diese habe ich nicht bekommen. Ich habe bisher noch nie einen Brief durch unseren Postbooten nicht bekommen und hier sollten gleich zwei Briefe abhanden gekommen sein? Ganz ehrlich, das glaube ich nicht. Ich bin hier nicht gewillt, die 8 EUR Mahngebühr zu bezahlen. Logisch ist, dass ich eigentlich die Termine kennen sollte, aber dadurch, dass keine Rechnung kam, diese total vergessen habe. Wie sieht das rechtlich aus? Wenn hier keine Rechnung ankam, bin ich verpflichtet, diese Mahngebühr zu begleichen? Ich bin normal nicht so, ich zahle, wenn ich mal was vergesse auch gerne die Mahngebühr. Aber bei der GEZ bin ich da ein wenig anders eingestellt. Sobald eine Rechnung ins Haus flattert, wird diese selbstverständlich gleich beglichen. Es kam wirklich nichts an und denen traue ich wirklich auch zu, dass das taktisches Vorgehen ist oder aber sie wollen hier unter den Tisch fallen lassen, dass sie es versäumt haben, mir meine Rechnung zu schicken. Ich hab jetzt alles ohne Mahngebühr überwiesen, werde morgen auch noch meinen Widerspruch zu dem Bescheid per Mail einreichen. Was kann ich tun, damit hier Recht Recht bleibt? Ich glaube nicht, dass verlangt werden kann, dass ich jede viertel Jahr daran denken muss, sondern, dass eine GEZ auch dazu verpflichtet ist, eine Rechnung zu senden, wie jeder hier in Dtl.. Was meint ihr dazu? Danke für Ratschläge

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Man muss seine zahlungsverpflichtungen nachkommen. ..richtig...aber nicht welche die man aufgebrummt bekommt wie die der gez...das ist eine zwangsgebühr. Für meine zahlungsverpflichtungen die ich eingegangen bin, hab ich auch dafür unterschrieben.

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Hallo, ich hätte bezüglich der Wartungskosten sowie einer erläuterung in den Betriebskosten auch eine Frage. Ich durfte jetzt erstmals ebenso für die Wartung der Gastherme einen Betrag von Stolzen 166.-€ nachzahlen. In meinem Mietvertrag (Standartmietvertrag) steht bei den Betriebskosten unter dem Punkt " Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten und Etagenheizung und Einzelöfen z.Zt. pro Jahr" nach Wohneinheiten. Die Vorrauszahlung der Betriebskosten hierbei beträgt 35.-€ Sind demnach die Kosten in der Wartung enthalten oder nicht?

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