Wer länger gearbeitet und somit in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt halt mehr Rente. Egal ob "Ost" oder "West". Die gut verdienenden Ehemänner hätte für ihre zu Hause gebliebenen Frauen aber auch Rentenbeiträge zahlen können....

Kein Hexenwerk. Dieses Thema wurde hier schon oft durchgekaut.

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Im Osten arbeiteten die Frauen vom Beginn der Lehrzeit bis zur Rente. Nach der Geburt der Kinder ging es teilweise nach 6 Wochen wieder an die Arbeit. Männer und Frauen hatten fast ausschließlich Berufe in der Industrie, ganz wenige in Verwaltung oder Medizin! Studieren konnte nur, wenn auch die schulischen Leistungen stimmten (mit nem Notendurchschnitt von 2,5 hatte man schon kaum eine Chance). Gut, die Mieten waren lächerlich, dafür haben Berufstätige auch nur höchstens die Hälfte verdient. Im Westen gab es auch viel sozial gestützten Wohnungsbau (25 Jahre mussten sich die Immobilien - Eigentümer an niedrigere Mieteinnahmen halten). Viele wollten dort aber nicht einziehen.

Im Osten haben sehr viele in die Zusatzrente eingezahlt. Das war fast normal.

Meiner Meinung nach erklärt das die Durchschnitts- Angaben. Vergleiche die Anzahl der Beschäftigten Frauen und Männer und die Berufsgruppen. Wenn beide Eheleute arbeiteten spielt es doch keine Rolle ob Ost oder West. Ergo, die derzeitigen Rentner im Osten haben ihre Rente wohlverdient.

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Wenn du dir Gedanken um deine Mutter machst und du nicht ausziehen willst, dann solltest du mit ner ordentlichen Ausbildung und nem anschließenden Job gut in der Lage sein, die Ausgaben zum Wohnen und Leben mit deiner Mutter zu teilen. Dann wären deine Sorgen umsonst. Deine Mutter wüsste, sie kann sich auf dich verlassen und du wärst nicht aufs Amt angewiesen!

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Bitte vergiss nicht, dass der vom Rententräger beauftragte Gutachter nur eine Einschätzung deiner Leistungsfähigkeit abgibt. Er trifft keine Entscheidungen.

Der Gutachter kann dir noch so oft sagen, du wärst ja völlig kaputt, das zählt nicht.

Außerdem liegen ja deinem Rententräger medizinische Unterlagen vom Psychiater, Psychologen, Krankenhaus, Hausarzt und REHA- Klinikum u.a. vor. Jeder von ihnen hat eine Einschätzung und Empfehlung zu deiner Leistungsfähigkeit im Beruf und allgemeinen Arbeitsmarkt abgegeben. All das zählt.

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Also ich würde mal behaupten, dass die Fragestellung " WO steht er?" hier nicht angewendet werden kann, da das Wort " steht" hier nicht die Bedeutung von " sich irgendwo befinden " hat.

Vielmehr geht es doch um ein Gefühl, z. Bsp. mögen, sie gefällt ihm oder toll finden.

Und wenn man dann fragt: Wen mag er? Kommt die Antwort: Dich!

Frage und Antwort im Akkusativ.

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Hallo Torsten,

du könntest im Netz mal nach " Verhalten der Mobbingopfer " suchen. Dort wird beschrieben, wie sie sich wehren können. Im Umkehrschluss daraus erkennt man ihr bisheriges Verhalten in unterschiedlichen Situationen.

Natürlich sollten sich deine Gruppenarbeitsmitglieder in ihre Mobber- rollen einüben.

Viel Spaß bei dem Rollenspiel.

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Erbrecht-Überschreiten der Vollmacht

Da meine Mutter ende 2010 verstarb, nahm mein Vater im Mai 2011 eine neue Freundin. Jetzt am 12.05.2012 verstarb auch mein Vater. Als ich dies in dieser Nacht erfuhr, kam ein Schock nach den anderen. Ich habe mich schon gewundert, dass Bekante eher dort waren als ich. Der erste Schock war gewesen, das diese Freundin eine Generalvollmacht hatte. Dann hieß es von ihr, es wäre von mein Vater der ausdrückliche Wunsch, das ich nicht benachrichtigt werde, wenn ihm was passiert.Soll mit in der Vollmacht stehen.Das Verlangen um Einsicht der Vollmacht, wird mir verweigert. Hinzu kommt noch, das mir der Zutritt in meines Vaters Wohnung verweigert wird und nur Anschuldigungen gegen mich gemacht werden.Durch Einsicht bei einem Amt, lautet diese Vollmacht so: " Hiermit bevollmächtige ich Frau A mich in allen gesätzlich zulässigen Fällen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Meine Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen für mich vorzunehmen und erklärungen gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen und nicht meiner Tochter B abzugeben und entgegenzunehmen.Die Vollmacht und das ihr zugrundeliegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich Geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe." Mein Vater wohnte 3 Eingänge von mir entfernt und wir hatten ein normales Verhältnis. Jetzt zu meine Fragen! Was sagt diese Vollmacht aus? Darf mein Bruder und diese Frau mir den Zutritt in die Wohnung verweigern? Hat mein Bruder das Recht, das Auto still und heimlich mit dieser Frau aus der Garage zunehmen, 600km zufahren und es umzumelden? Hat diese Frau auch das Recht mir die Unterlagen zu verweigern, damit ich endlich den Erbschein beantragen kann? Bin ich verpflichtet ihren Verleumdungen und Anschuldigungen mir gegenüber, was vor ihrer Bekanntschaft mit mein Vater war, rechenschaft abzulegen? Es läuft zwar schon alles über einen Anwalt, aber diese Frau reagiert auf keine meiner Forderungen. im Gegenteil, es kommen immerwieder neue Anschuldigungen. Ich bin doch auch Erbberechtigt! Wie kann dieser Frau das Handwerk legen?

Es wäre wirklich sehr hifreich für mich, wenn gute Antworten dabei wären!

MfG Muttern

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Ich bin kein Profi zum Erbrecht, trotzdem würde ich als erstes zum Amtsgericht gehen und mir den Erbschein aushändigen lassen. Als Erbe 1. Grades dürfte es keine Schwierigkeit sein. Dort erfährt man auch, ob ein notarielles Testament hinterlegt wurde oder evtl. auch ein privates.

Vielleicht ist es auch ratsam, sich von einem RA für Erbrecht beraten zu lasse. Dieser kann dann bestimmt einschätzen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt oder nicht.

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