Da meine Mutter ende 2010 verstarb, nahm mein Vater im Mai 2011 eine neue Freundin. Jetzt am 12.05.2012 verstarb auch mein Vater. Als ich dies in dieser Nacht erfuhr, kam ein Schock nach den anderen. Ich habe mich schon gewundert, dass Bekante eher dort waren als ich. Der erste Schock war gewesen, das diese Freundin eine Generalvollmacht hatte.
Dann hieß es von ihr, es wäre von mein Vater der ausdrückliche Wunsch, das ich nicht benachrichtigt werde, wenn ihm was passiert.Soll mit in der Vollmacht stehen.Das Verlangen um Einsicht der Vollmacht, wird mir verweigert. Hinzu kommt noch, das mir der Zutritt in meines Vaters Wohnung verweigert wird und nur Anschuldigungen gegen mich gemacht werden.Durch Einsicht bei einem Amt, lautet diese Vollmacht so:
" Hiermit bevollmächtige ich Frau A mich in allen gesätzlich zulässigen Fällen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Meine Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen für mich vorzunehmen und erklärungen gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen und nicht meiner Tochter B abzugeben und entgegenzunehmen.Die Vollmacht und das ihr zugrundeliegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich Geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe."
Mein Vater wohnte 3 Eingänge von mir entfernt und wir hatten ein normales Verhältnis.
Jetzt zu meine Fragen!
Was sagt diese Vollmacht aus?
Darf mein Bruder und diese Frau mir den Zutritt in die Wohnung verweigern?
Hat mein Bruder das Recht, das Auto still und heimlich mit dieser Frau aus der Garage zunehmen, 600km zufahren und es umzumelden?
Hat diese Frau auch das Recht mir die Unterlagen zu verweigern, damit ich endlich den Erbschein beantragen kann?
Bin ich verpflichtet ihren Verleumdungen und Anschuldigungen mir gegenüber, was vor ihrer Bekanntschaft mit mein Vater war, rechenschaft abzulegen?
Es läuft zwar schon alles über einen Anwalt, aber diese Frau reagiert auf keine meiner Forderungen. im Gegenteil, es kommen immerwieder neue Anschuldigungen.
Ich bin doch auch Erbberechtigt! Wie kann dieser Frau das Handwerk legen?
Es wäre wirklich sehr hifreich für mich, wenn gute Antworten dabei wären!
MfG
Muttern