Körperverletzung durch Grundschüler (2. Klasse)

Gestern wurde meine Tochter (8) kurz nach Unterrichtsschluß von zwei Jungen aus der 2. Klasse verprügelt d.h. geschlagen (Gesicht, Arme, Kprper) und mehrfach in den Bauch getreten, währenddessen titulierten die beiden sie mit vulgären Beleidigungen, die hier nicht genannt werden dürfen.

Ich kam kurze Zeit später dazu und konnte Dank Hinweise anderer Mitschüler die beiden Jungen noch ausfindig machen. Als ich sie zur Rede stellte, blickte mir einer völlig emotionslos direkt in die Augen und bemerkte abfällig: Ich könne ihnen doch sowieso nichts. Ich wisse weder wer sie seien, noch in welche Klasse sie gingen und außerdem seien sie minderjährig... Der Junge, der mein Kind getreten hatte zeigte mir den Mittelfinger, meinte: "F* Dich!" und trollte sich.

Innerhalb weniger Minuten konnte ich in Erfahrung bringen, wer die beiden waren und auch die Klassenlehrerin war noch zugegen. Die Aussage war, dass der besonders auffällige Junge erst seit 2 Wochen an dieser Schule ist und nur Ärger verursachen würde. Sie wolle nun die Eltern einbestellen.

Erfahrungsgemäß gibt es nun einen "bösen" Brief nachhause, und die beiden werden sich persönlich entschuldigen müssen - vermutlich werden sie meiner Tochter ein Bild malen (das ist so üblich). Weiterhin wird wieder einmal nichts passieren. Die zwei werden genauso weitermachen, wie bisher.

Da das Schulbüro schon nicht mehr besetzt war, werde ich gleich am Montag das Gespräch mit der Rektorin suchen, verspreche mir aber nicht viel davon.

Ich weiß, dass Zweitklässler nicht strafmündig, aber durchaus deliktfähig sind. Dass ich trotz allem Anzeige erstatten kann - auch wenn in letzter Instanz nichts passieren wird, und dass ich das Jugendamt einschalten kann, gerade weil einer der Jungen so offensichtlich schon gewalterfahren zu sein scheint. Der Hausmeister war zu dem Zeitpunkt ebenfalls wieder einmal nicht an seinem Platz. Insofern könnte ich wohl auch gegen die Schule vorgehen?

**Ich wüßte nun gern, wie das genaue Prozedere aussieht, in welcher Form ich welche Anträge (z.B. auf Schulverweis) wo/bei wem zu stellen habe und ob ich die minderjährigen Kinder selbst oder die Erziehungsberechtigten anzeigen muß.****

Die Verletzungen habe ich fotografiert. Wir haben heute einen Arzttermin deswegen.

Die Schule wird versuchen abzuschwächen: Es hat keiner gesehen, es war niemand dabei, es ist ja nichts Schlimmeres passiert, das sind halt kleine Kinder, die kommen aus sozial schwachen Verhältnissen - notfalls verlieren die Eltern dann zeitig jegliche Deutschkenntnisse...

Leider ist das der Schulalltag in dieser Grundschule. Man hat den Eindruck, die meisten Lehrer haben aufgegeben, und die meisten Eltern wehren sich ebenfalls nicht mehr. Auch aus Angst, ihr Kind könnte dann erst recht Opfer werden.

Diese Angst hat auch meine Tochter. Sie hat Albträume, Bauchweh, ihr ist schlecht, sie weint und will verständlicherweise nicht mehr in die Schule.

Es muss doch einen Weg geben solche Täter (!) zu stoppen!??

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Ich weiß nicht, ob diese Antwort nach den Tagen noch etwas bringt, aber ich kenne mich in diesem Gebiet gut aus :-)

Bei solchen Kinder darf man nicht den kleinsten Hauch von Mitleid haben. Wenn 2 kleine Jungen im Haushalt nicht besser behandelt werden als jemand anders, was passiert? Der Frust wird an die Gesellschaft ausgelassen. Selbstverständlich können die Kinder an sich nicht viel dafür, da ihre psychischen Verhaltenskentnisse nicht so stark ausgebildet sind.

In den meisten Fällen sind die Eltern Schuld. Und genau die gehören einfach nur zum aller letzen Abschaum.

Ich würde empfehlen: Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung. Sollte das Mädchen nach einigen Monaten im Gesicht oder anders wo enstellt sein, könnte dies schon an die Gefährliche Körperverletzung grenzen. Aber nicht nur Strafanzeige, dass ist viel zu un-gerechtfertigt. Schmerzensgeld und Unterlassung sollten geklagt werden. Ein Schmerzensgeld von über 1000€ währe in diesem Fall gerechtfertigt, denn aus den resultierenden Albträumen, Bauchschmerzen etc. wird das Gericht strikt handeln.

Nach einer Unterlassungs-Bestätigung werden die Erziehungsberechtigten zur Unterlassung gezwungen! In Form eines Vertags, der sehr kompliziert aufgebaut ist...

Damit unterzeichnet die Familie eine 30-Jährige Unterlassung, je nach Art, des Strafantrags. Sollten die Jungs weiter ihre Gewaltspiele vollstrecken so wird gemäß der Unterlassungserklärung ein sehr hohes Strafgeld gefordert. Ich sage ausdrücklich Strafgeld, da Bußgeld minderbemittelt in diesem Fall ist.

Aber wenn der/die Rektor/in meint, dass alles halb so wild sei, sollte hier auch strafrechtlich nachgehakt werden. Rektoren versuchen immer außergerichtlich eine Auseinandersetzung zu beenden um den guten Ruf der Schule nicht in Gefahr zu bringen.

Ich war beispielsweise früher auf einer Grund- und Werkrealschule. Die 2-3 Klässler waren einfach nur frech. Die kamen mit den gleichen, von dir formulierten Wörtern. Da ich in meiner Kindheit mich viel mit dem StGB und BGB beschäftigt habe, war ich in diesem Fall der erste, der Strafantrag usw. stellte.

Die Eltern der Kinder haben eine gerechte Strafe bekommen und die Schule schrieb umgehend die Schulordnung um. Die Rektorin nehmt nun nichts mehr auf die linke Schulter. Genauso wird es auch bei dir sein.

Am besten gehst du mit einem Anwalt zum/zur Rektor/in und machst sie gefasst auf alles folgende. Sage, dass du gute Kontakte zur Presse hast und schon ändert sich in den Regeln der Schule so gut wie alles. Danach wird sich der Rest im Gericht klären.

Viel Glück für die Zukunft!!!

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