Ich vermiete hin und wieder an Monteure o. Studenten.
Im Nov. hatte ich eine junge Dame zu Gast, die bei Abreise den Geschirrspüler an stellte, ohne die Wasserzufuhr auf zu drehen. Maschine lief heiß, den Rest könnt ihr euch denken. In unsere Gästeinfo steht, daß n u r w i r den Geschirrspüler bei Bedarf anstellen. Nun hat sie ihre Haftpflicht in Belgien und diese lehnt die Bezahlung des Schadens ab. Begründung: ich hätte ein Vermerk machen müßen, daß der Hahn vor Gebrauch aufgedreht werden muß!! Ich finde es grob fahrlässig, die Maschine an zu stellen und dann ab zu reisen. Weiß doch jeder, daß man die Maschinen nicht unbeaufsichtig laufen lassen soll und daß man den Hahn nach Gebrauch wieder zu dreht. Wie soll ich mich verhalten, zumal die Versicherung im Ausland sitzt und ich mir wegen der 500€ keinen Anwalt nehmen möchte, weil dann eh nichts übrig bleibt.