Der Arbeitgeber kann nicht's für die Hitze, aber er muss Abhilfe schaffen. Rechtlich sieht's ja folgendermaßen aus:

  • ab 26 Grad im Büro sind Gegenmaßnahmen erforderlich
  • ab 30 Grad muss der Arbeitgeber handeln (Ventilatoren, Gratisgetränke, Rollos)
  • ab 35 Grad ist die Arbeit im Büro nicht mehr zumutbar

Im Prinzip geht's bei der Frage ja konkret drum, ob der Arbeitgeber einen anhand der Hitze nach Hause schicken kann und auffordern kann, die Zeit zu kühleren Bedingungen außerhalb der Kernarbeitszeit nachzuholen.

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