Abnehmen ist recht einfach. Esse Abends keine Kohlenhydrate, geh 2-3mal die Woche laufen und verzichte auf Süßkram. Kein Junkfood und keine kleinen Zwischenmahlzeiten,  3 geregelte Mahlzeiten am Tag. Wenn du so eine FDH Sache machst nimmst du super schnell wieder zu was du abgenommen hast, würde ich nicht empfehlen.

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Kann mein Mann unsere Tochter auf einmal immer 7 Tage am Stück nehmen obwohl wir immer alle 14 Tage ein Wochenende ausgemacht haben?

Ich bin Alleinerziehende Mutter von einer 5 jährigem super Maus :-) mein Mann und ich sind jetzt schon 3 Jahre getrennt, noch nicht geschieden und haben beide das geteilte Sorgerecht. Das wollte ich auch so, schließlich ist es auch seine Tochter. Er hat genauso das Recht sie zu sehen wie ich! Die ganzen Jahre hatten wir uns auf die 14 Tage Regel geeinigt, die durch seinen Beruf manchmal schwer einzuhalten war (wir haben beide schon immer Vollzeit gearbeitet, ich auch immer noch) ... Er hat sie noch Nieeee in den Ferien mal am Stück genommen oder so. Nun hat er eine neue Flamme mit zwei Kindern und kommt auf die super Idee das er seine Tochter mehr sehen will. Darüber habe ich mich auch sehr gefreut und habe ihm die kleine auch an Tagen über Nacht gegeben die nicht in sein Wochenende gefallen sind. Warum sollte ich ihm im Weg stehen wäre ja Quatsch ABER jetzt möchte er die kleine IMMER 7 Tage am Stück haben und ich wieder 7 Tage ... Ich habe ihm gesagt das ich das nicht möchte. Was ihm wohl egal ist. Jetzt habe ich Angst das er FALLS er damit zum Jugendamt geht oder sogar vor Gericht, damit durch kommt.

Ach ja sie sind auch tatkräftige 3 Wochen schon zusammen ca....! Ich explodiere hier fast im Büro weil ich nur an meine Tochter denke. Habe auch Angst das sie sagt das sie länger da bleiben will weil sie das ja so nicht kennt das Papa so oft da ist für sie ... Wenn ihr versteht was ich meine.  

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Hallo,

ich kann Sie verstehen. Eine solche 7Tage-7Tage Regelung kann man einem Kind nicht zumuten (kommt natürlich darauf an wie weit die beiden Elternpaare auseinanderwohnen). Wenn er auf solch einer Regelung besteht müssen Sie sich mal mit einem Anwalt unterhalten. Auf jeden Fall geht es nicht dass er die Tochter drei Wochen lang vor ihnen zurückhält, dass ist auf alle Fälle nicht legal soweit ich das beurteilen kann. Problematisch ist natürlich auch, dass Sie nicht geschieden sind da normalerweise der Verbleib der Kinder bei einer Scheidung geklärt wird. Was ich befürchte ist dass ihr Mann vor seiner neuen Geliebten, die selbst Kinder hat, als guter Vater dastehen will und deshalb ihre Tochter plötzlich so oft sehen will. Auf jeden Fall sollten Sie sofort einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren. Das ist jetzt von enormer Wichtigkeit!

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Also:

Von der rein rechtlichen Perspektive ist es recht einfach sich in Deutschland einen Wolf zu halten, bzw. in einigen deutschen Bundesländern da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Ich weiß nicht woher meine Vorredner diese Informationen haben, dass es nur mit Sondergenehmigung erlaubt wäre einen Wolf zu halten.

Hier ein Dokument das meine Worte belegt:

http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript201.pdf

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