nein. wieso auch.

Erstens gibt es keine gesicherten Parkplätze für Schwerbehinderte, sondern nur speziell für diese Gruppe freizuhaltende Parkflächen. Ausnahmen gibt es in extremen Fällen z.B. in Anwohnerparkzonen. Da kann so ein Platz schon mal für einen speziellen Behindertenausweiss reserviert sein.

Vorbedingung ist in alle Fällen nicht nur eine Schwerbehinderung, sondern ein Schwerbehinderung mit dem Kürzel "aG" für außergewöhnlich gehbehindert. un ich kann mir nicht vorstellen, dass es das schon für (Verzeihung) lumpige 30% gibt.

Und das ist auch richtig so. Wenn Dir ein Finger fehlt, kannst Du schon 30% haben, aber du bist problemlos in der Lage, auch ein paar Meter zu laufen - wie jeder andere nichtbehinderte auch.

Also nix mit Parkplatz in der Innenstadt

Grüße G.

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Ja.

Kann aber auch sein, dass die z.B. aus Kulanz verzichten. Hängt davon ab, ob du da öfter Geld lässt oder nicht. Aber bei 10 Minuten werden das keine Unsummen sein. Je nach Werkstatt nehmen die Stundenlohn 40 Euro 8der Schrauber ums Eck) bis rauf nach 120 Euronen (der Edelhersteller und seine Schrauberlinge)

Da Werkstätten i.d.R. AWs abrechnen (Arbeitswerte, meist 10 pro Stunde, also ein AW = 6 Minuten) kannst Du mit etwa 2 AW, der angefangenen Viertelstunde oder maximal mit der angefangenen Stunde rechnen. Mal in die AGB zu dem Werkstattauftrag gucken.

Also ist irgendwas von 8 bis 120 Euro möglich, falls sie auf Zahlung bestehen

Grüße G.

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Hallo Jasmina,

hat sich dein Problem mittlerweile geklärt?

Mein Notebook (auch ein Packard Bell) musste ich dieser Tage auf Werkseinstellung zurücksetzen, weil das Windows nicht mehr richtig wollte und die üblichen Reparaturen auch nicht mehr fruchteten.

Bei meinem geht es in das Rücksetzmenü, in dem ich das Gerät ausschalte.

ALT Taste drücken und halten, einschalten und F10 Taste immer wieder drücken, bis eine etwas andere Windows-Startart beginnt.

Es kann auch die F8 gewesen sein, bin ich jetzt unsicher, Ich meine aber F10 ist richtig, da f8 ja bei Windows normalerweise in den erweiterten Startmodus führt.

Jedenfalls hatte ich dann die Möglichkeit, die Festplatte komplett auch Urzustand zurückzustellen (mit Datenverlust, klar) oder nur das Windows zu erneuern (angeblich ohne Datenverlust) Diesen zweiten Teil habe ich nicht probiert, weil dann ja vermutlich auch alle alten Programme bleiben, diese aber nicht mehr installiert sein dürften. Noch mehr Programmleichen und Ärger. Nein Danke.

Ich haben mein NB komplett zurückgesetzt. Die zweite eingebaute Festplatte blieb tatsächlich unberührt, nur die Originalfestplatte wurde gelöscht und neu erstellt.

Dann 2 Tage lang nur Updates von Microsoft installiert. Jetzt ich meine kleine Rennmaschine wieder am Start ;-)

Wäre das für Dich eine Möglichkeit . dein NB ebenfalls neu einrichten? Grüße G.

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Hallo Angela, die Werkstatt hat Recht, aber ... hat eine andere Möglichkeit verschwiegen.

Korrekt ist, dass die Garantie bzw.Gewährleistung nmicht auf den Käufer der Sache übergeht, jedenfalls ni´cht automatisch.

Es ist jedoch möglich, die rechte an den neuen Eigentümer zu übertragen. Juristen nennen das "Abtreten".

Du brauchst vom Vorbesitzer ein Schreiben, in dem er die Rechte und Ansprüche aus den jeweiligen Reparaturen an Dich abtritt. Da Juristen grundsätzlich das Haar in der Suppe suchen, empfehle ich, eine möglichst detailierte Aufstellung der Ansprüche gefolgt von einem allgemeinen Übertrag. , z.B. Hiermit trete ich alle meine Rechte und Ansprüche in Bezug auf die Reparatur gemäß Rechnungsnummer XYZ vom DATUM bei Firma ZZZZ an DICH (vollständiger Name mit Adresse wegen Eindeutigkeit der Person) ab. Ebenso aus Reparatur ..... und Reparatur ......

Ebenso trete ich alle ich alle meine Rechte und Ansprüche gegen Dritte, soweit sie sich aus dem Eigentum des Fahrzeugs XYZ ergeben. Das bezieht sich ausdrücklich nicht auf Rechte, die sich aus dem Verkauf des Fahrzeug von AAA an DICH ergeben.

Ort , Datum eigenhändige Unterschrift des Vorbesitzers

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Hallo Jasmina, mit den Infos, die Du reinreichst, kannst Du auch fragen "mein Auto fährt seit gerstern nur noch 30km/h. Wieso?" Es gibt 1000 und 14 Möglichkeiten, warum irgendwas so sein kann. OK, nähern wir uns Deinem Problem: Wie beziehst du deine IP Adresse? Per DHCP (also vom DSL Modem vergeben) oder benutzt Du eine fest eingestellte. Bei fester Adresse: stimmt der Adressbereich und die Netzwerkmaske? Ist das Gateway korrekt eingetragen (i.d.R. das DSL Modem)? Was ist mit den DNS-Server-Einträgen? Werden die vom Router/DSLModem eingetragen oder sind auch hier feste Werte eingetragen? Wenn ja, stimmen die DNS Server Adressen?

Ist die IP Adressierung soweit korrekt, dann nächste mögliche Baustelle: WLan oder Kabel? Was davon ist langsam. Beides testen, es kann ja ganz simpel eine defekte Netzwerkkarte sein. Und WLAN und LAN sind meist 2 verschiedene Karten.

Wenn's das nicht war, benutzt Du so ein Tune-Up Tool, welches den PC automatisch auf den "besten" Stand bringt? Prüfen. ob das was im fragliche Zeitraum gemacht hat.

Wenn Windows als Betriebssystem: Ereignisprotokolle aus dem fraglichen Zeitraum prüfen. Wurden Updates installiert? Welche? Gibt es im Netz Hinweise auf Probleme mit diesen Updates?

Wenn anderes OS wie Ubuntu, Linux, etc.: entsprechende Foren durchstöbern, was in diesen OS'sen IPmäßig anders einstellbar sein kann.

Du verstehst bis hierhin nur Bahnhof und Kofferklau? dann ist die Beseitigung des Fehler eh kein Thema für Dich, dann sprich mal freunde und Bekannte an. Irgendwer kennt garantiert jemanden, der sich mit so was auskennt.

Wenn Du die o.g. Sachen geprüft hast, melde Dich erneut, wenn nicht

Grüße G.

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du musst die Gerätetreiber installieren. Normalerweise bekommt man die Treiber beim Hersteller. einfach mal deren Support anmailen. die helfen meist mit Tipps, wo man die Treiber bekommt.

Alternativ mit Tools prüfen, ob die Geräte irgendwelche IDs haben, die auf den Hersteller schließen lassen (z.B. AIDA, SiSoft Sandra, o.ä.)

Anfangen würde ich immer mit der Netzwerkkarte, da sobald die funktioniert Du auf den Herstellerseiten oft Tools zur Erkennung deiner verbauten Hardware laufen lassen kannst. bei Intel und nVidia z.B.

Alternativ kannst Du nur probieren, ob sich einer der gängigen aktuellen Netzwerkkartentreiber installieren lässt.

Viel Spaß

G.

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Hallo Florian,

das hängt viel wesentlicher von Deiner Lichtmaschine ab. Die muss deine Verbraucher speisen und so nebenbei die Batterie auch wieder laden.

Eine Lima liefert je nach Ausführung von ein paar Ampere bis rauf nach 40 oder mehr Ampere.

Schau im Handbuch nach, wenn da nix steht, frag bei deinem Hersteller bzw. in einer entsprechenden Werkstatt nach.

Mit ein wenig Mathematik solltest du dann dahinter kommen.

Watt sind Ampere mal Volt Eine 12 Watt Lampe braucht bei 12 Volt Spannungssystem im Mopped folglich 1 Ampere Strom.

Batterie ist mit Ah angegeben (Ah = AmpereStunden) Bei z.B. 20 Ah kannst Du 20 Stunden ein Ampere ziehen, oder 5 Stunden 4 Ampere

Und diese Ah's müssen irgendwie auch wieder in die Batterie rein, also die Lima nicht zu stark auslasten

Grüße

G.

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Tja - erste Regel bei der Rennleitung: man hat von nichts eine Ahnung und kann sich auch nichts erklären wieso oder weshalb der Vorwurf auch nur im Ansatz gerechtfertigt sein kann. "Ich war zu schnell - ECHT?????"

Du hast 2 Möglichkeiten. 1. abwarten ob überhaupt was kommt (wegen Minimenge THC und wagem Strafansatz s.u.) 2. dich bereits im Vorfeld schlau machen, denn wenn der Anhörungsbogen kommt, hast du (glaube ich) nur eine Woche Zeit dafür. In dem Fall hier würde ich Dir raten, einen guten (!) Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht zu befragen. Oder eine Kanzlei aufzusuchen, in der sich entsprechende Anwälte zusammengefunden haben. da kannst Du auch klären, ob und in wie weit Du dich auf Totalverlust der Erinnerung berufen kannst, wo die Tüte damals herkam. " Die kreiste halt so und ich kannte die Typen auch nicht persönlich"

Mit BTM Vorwürfen ist nicht zu spaßen, zum einen, weil Drogenfahrten wirklich gefährlich sind und zum anderen, auch kleinste Mengen von "leichten" Drogen wie Gras an sich unter Strafe stehen. Meist lässt die Staatsanwaltschaft Kleinstmengendelikte fallen, weil die genug mit ernsthaften Delikten zu tun haben. Nur verlassen kann man sich nicht drauf.

So. jetzt noch ein kleiner Exkurs zu Besitz und Eigentum: Besitzer ist stets der in dessen Verfügungsbereich sich eine Sache befindet. Eigentümer ist der, der das Herrschaftsrecht über eine Sache inne hat, also frei nach Belieben über Art und Weise der Nutzung bestimmen darf. er darf z.B. bestimmen, dass Dritte die Sache ganz oder Zeitweise in Besitz nehmen dürfen.

Beispiel Auto: wer namentlich in den Kaufvertrag eingetragen ist, ist Eigentümer der Sache Auto (falsch ist, Eigentümer sei der, der im KFZ Brief steht). Der Eigentümer kann sein Auto verleihen. damit wird der Leihende Besitzer des Fahrzeugs, aber nicht Eigentümer.

Darum ist ein Dieb auch im BESITZ der gestohlenen Waren, aber halt nicht im Eigentum.

Dito dein Joint. Rauchst du ihn, hast Du ihn i.d.R. in der Hand. Somit ist er in deinem Besitz. Eigentümer der Tüte bleibt aber der, der ihn gekauft oder hergestellt hat. Und zwar solange, bis er das Eigentum überträgt. Ist aber fürs Gesetz egal, wenn der BESITZ straffähig ist.

Viel Glück und lass beim nächsten Mal die Finger von der Tüte

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Schau mal hier nach, ob Du da was zu deinem Fehler findest. dann kannst Du in etwa abschätzen, wie aufwendig eine Reparatur käme.

http://www.teamhack.de

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Soweit ich weiß, gilt hier 1. Arbeitsvertragliche Vereinbarung. Steht da nichts zur Kündigungsfrist, gilt 2. Tarifvertrag. Ist das Unternehmen nicht tarifgebunden, gilt 3. das Gesetz (§ 622 BGB evtl. in Verbindung mit KSchG): das sind normalerweise dann mindestens 4 Wochen zum Monatsende

Mögliches Schlupfloch: die fristlose Kündigung aus wichtigen Grund: Dann kann ohne Einhaltung einer Frist das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber dafür einen wichtigen Grund hat, der die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht (§ 626 BGB). Das muss (!!) aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserhalt des wichtigen Grundes geschehen, sonst geht auch das nicht mehr.

Es hängt m.E. davon ab, was das für eine Schule ist und was sie für deine Zukunft bedeutet.

Aber mal Gesetze auf die Seite - wenn dein Arbeitgeber nicht total vverbohrt ist, wird er Dich auf jeden Fall aus dem Vertrag (in gegenseitigen Einvernehmen) entlassen damit Du deine Schule besuchen kannst. Ich nehme mal an, dass ist so was wie höhere Handelsschule, was ich unter Ausbildung rechnen würde. Und ich habe bislang noch keinen Personaler kennengelernt, der einem eine mögliche Ausbildung versaut, nur weil eine Kündigungsfrist einzuhalten wäre.

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