Tja - erste Regel bei der Rennleitung: man hat von nichts eine Ahnung und kann sich auch nichts erklären wieso oder weshalb der Vorwurf auch nur im Ansatz gerechtfertigt sein kann. "Ich war zu schnell - ECHT?????"
Du hast 2 Möglichkeiten. 1. abwarten ob überhaupt was kommt (wegen Minimenge THC und wagem Strafansatz s.u.) 2. dich bereits im Vorfeld schlau machen, denn wenn der Anhörungsbogen kommt, hast du (glaube ich) nur eine Woche Zeit dafür. In dem Fall hier würde ich Dir raten, einen guten (!) Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht zu befragen. Oder eine Kanzlei aufzusuchen, in der sich entsprechende Anwälte zusammengefunden haben. da kannst Du auch klären, ob und in wie weit Du dich auf Totalverlust der Erinnerung berufen kannst, wo die Tüte damals herkam. " Die kreiste halt so und ich kannte die Typen auch nicht persönlich"
Mit BTM Vorwürfen ist nicht zu spaßen, zum einen, weil Drogenfahrten wirklich gefährlich sind und zum anderen, auch kleinste Mengen von "leichten" Drogen wie Gras an sich unter Strafe stehen. Meist lässt die Staatsanwaltschaft Kleinstmengendelikte fallen, weil die genug mit ernsthaften Delikten zu tun haben. Nur verlassen kann man sich nicht drauf.
So. jetzt noch ein kleiner Exkurs zu Besitz und Eigentum: Besitzer ist stets der in dessen Verfügungsbereich sich eine Sache befindet. Eigentümer ist der, der das Herrschaftsrecht über eine Sache inne hat, also frei nach Belieben über Art und Weise der Nutzung bestimmen darf. er darf z.B. bestimmen, dass Dritte die Sache ganz oder Zeitweise in Besitz nehmen dürfen.
Beispiel Auto: wer namentlich in den Kaufvertrag eingetragen ist, ist Eigentümer der Sache Auto (falsch ist, Eigentümer sei der, der im KFZ Brief steht). Der Eigentümer kann sein Auto verleihen. damit wird der Leihende Besitzer des Fahrzeugs, aber nicht Eigentümer.
Darum ist ein Dieb auch im BESITZ der gestohlenen Waren, aber halt nicht im Eigentum.
Dito dein Joint. Rauchst du ihn, hast Du ihn i.d.R. in der Hand. Somit ist er in deinem Besitz. Eigentümer der Tüte bleibt aber der, der ihn gekauft oder hergestellt hat. Und zwar solange, bis er das Eigentum überträgt. Ist aber fürs Gesetz egal, wenn der BESITZ straffähig ist.
Viel Glück und lass beim nächsten Mal die Finger von der Tüte