Antwort
Grundsätzlich sollte es so sein, aber wenn ich 300 Tage im Jahr nicht da bin, bekomme ich meine Allgemeistromrechnung und Müll z.b. auch für die Zeit angerechnet obwohl ich nicht da bin und somit keine Kosten verursachen kann, die persönlichen Kosten wie Wasser Hizung STrom wird sicherlich nach Verbrauch abgerechnet sofern ein Zähler vorhanden ist, ansonsten habe ich das gleiche Problem. Ich will eingentlich nur Wissen ob es eine Gesetzgebung und ob ich für diese Kosten aufkommen muss obwohl ich nicht da bin.