Danke Euch für Eure Antworten, aber diese widersprechem dem, was ich nun herausgefunden habe:

"Bei der Gewährung von Gratifikationen muss der Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen. Nach diesem Grundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern aus sachwidrigen Gründen anders zu behandeln als vergleichbare Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Umgekehrt gilt, dass einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen nach ihrer sachlichen Eigenart zu behandeln sind. In Bezug auf die Gewährung von Sonderzahlungen bedeutet dies, dass der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen nicht willkürlich von allgemein begünstigenden Regelungen ausnehmen kann."

Siehe http://www.aus-innovativ.de/themen/sonderzahlungen_5802.htm

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Handelt mein Arbeitgeber hier gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Vielen Dank!

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