Erstantränge Nachzahlung Erstattungsansprüche Jobcenter ?
Hallo, Habe eine Frage die mir die ganze Zeit durch den Kopf geht.Bin Mutter habe einen Sohn zur Welt gebracht.Dies ist mittlerweile auch schon seit Februar 2017 jetzt nun ein paar Monate her.Leider warte ich immer noch Auf der Geburtsurkunde da diese mehrfach Angefordert wurde vom JC diese konnte ich noch nicht vorlegen da wir in Berlin einen Standesamt für Geburten hat und nur 12 Wartenummer für Zicht Menschen die auch über Nächte dort schlafen vergeblich. LEIDER CHAOS!Nach langen hin un Her habe ich nun ein erfolgreiches Telefonat geführt nach eingehender Beschwerde an die Stadt Berlin .Die Geburtsurkunde ist in Bearbeitung seit den 03.07.17 ich muss allerdings noch warten da es Ausfälle durch Mitarbeiter gibt (Diese wiederum trinken alle Café oben) .Jetzt die entscheidende Frage:Sobald ich die Anträge gestellt habe was nun in Kürze möglich ist wem steht die Nachzahlung zu mir oder das JC ?Blicke das nicht durch vor einen Jahr haben die mir nämlich das Kindergeld einbehalten da habe ich aber eine Zahlung vom JC bekommen die Elterngeldkasse Nachzahlung ging da an mich.Jetzt ist meine Frage damals kann ich nachvollziehen ging ja das JC in Vorleistung und hat meine Summe einbehalten durch den Erstattungsanspruch richtig? *Nun aber kriege ich die Zahlungen der Elterngeldkasse und Familienkasse da ich keine Leistungen für das Kind bekommen habe das wären in meinen Fall :Familienkasse :4.Kind 220€ × 7Elterngeldkasse: 1 Jahr 375€ × 7 (Geschwisterbonus)Das wären von Februar bis sagen wir wenn alles klappt im August 7 Monate = ca. 4300€ Wer bekommt sie das Geld steht doch mir zu oder ?Danke für alle Antworten. ..