aus meiner Sicht berechtigt die kommende kostenpflichtige testpflicht zur Sonderkündigung wegen Unzumutbarkeit.

ich kann nicht vor jedem Besuch im Studio 20 Euro für einen Test ausgeben (theoretisch 600 Euro im Monat!), gehts noch? Die Frage (ggf. vor Gericht) ist aber wer das zahlen muss, der Staat der uns das aufzwingt?

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aus meiner Sicht berechtigt die kostenpflichtige testpflicht zur Sonderkündigung wegen Unzumutbarkeit.

ich kann nicht vor jedem Besuch im Studio 20 Euro für einen Test ausgeben, gehts noch? Die Frage ist aber wer das zahlen muss, der Staat der uns das aufzwingt?

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